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Datensperre und Datenlöschung:
Wirtschaftsauskünfte haben richtig zu sein. Die Auskunfteien sind zwar berechtigt Daten zu sammeln, dürfen aber nur richtige Daten weitergeben. In der Regel wird die Auskunftei die Daten sperren, sobald sie dazu aufgefordert wird.
Schadensersatzhaftung:
Der BGH hat bereits durch Urteil vom 07.07.1998 (Az. XI ZR 375/97) entschieden, dass auch eine Bank für die Weitergabe unrichtiger Auskünfte haftet. Typischer Anlaß ist beispielsweise die Kreditkündigung – solange darüber mit der Bank ein Streit besteht (z.B. wegen Unwirksamkeit, wegen der Frist zur Rückzahlung, wegen Gegenansprüchen) besteht regelmäßig auch ein Anspruch auf Datensperre. Eine Datenlöschung kann verlangt werden, sobald eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Kein Anspruch der Auskunftei auf Ihre Daten:
Wenn die Unterlassung der Verbreitung falscher Daten verlangt wird, hat die Auskunftei keinen Anspruch darauf, dass der Betroffene die Daten richtig stellt. Es müssen also keine richtigen Daten an die Auskunftei geliefert werden, so das Urteil des Landgericht München I (Az. 30 O 12402/01).
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