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Anleihen: Strukturierte Anleihen - Cobold-Anleihen

Cobold-Anleihen sind Strukturierte Anleihen

"Strukturierte Anlagepapiere", zu denen auch die Cobold-Anleihen gehören, sind komplexe Wertpapieranlagen mit höherem Risiko. Mit diesen Produkten geht der Anleger praktisch eine Finanzwette auf die Zahlungsfähigkeit von mehreren Unternehmen ein. Abhängig von den Ausgabebedingungen wird zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit eines der in den Ausgabebedingungen aufgeführten Unternehmen die Anleihe nicht zum Nominalwert getilgt. Stattdessen erhält der Anleger in der Regel entweder die nicht bediente Anleihe oder einen Barausgleichsbetrag, der deren Wert entspricht. [Mehr hierzu im Artikel Strukturierte Anleihen].

Sehr aktiv in der Konstruktion und im Vertrieb von strukturierten Anleihen ist u.a. die DZ Bank, die diese Papiere unter dem Namen "Cobold-Anleihen" vertreibt. Cobold steht für "Corporate Bond Linked Debt". Es sind Wertpapiere, deren Rückzahlung abhängig ist vom Eintritt so genannter Kreditereignisse bei einem Referenzschuldner aus einem Korb von mehreren Unternehmen. Kann also einer der Referenzschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird dieser Ausfall auf den Anleger der Cobold-Anleihe übertragen.

Im Vergleich zu einer "einfachen" Unternehmensanleihe ist daher das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher, weil nur eines der im Korb vertretenen Unternehmen auch nur vorübergehend zahlungsunfähig werden muss. Als Lohn für dieses erhöhte Risiko winken dem Anleger aber auch höhere Zinsen.

Haftung beim Vertrieb von Cobold-Anleihen
Wenn eine Bank ihren Kunden Cobold-Anleihen anbietet, kann schnell ein stillschweigender Beratungsvertrag zwischen der Bank und dem Kunden vorliegen. Wie in einem solchen Fall die Bank schnell zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt werden kann,schildert unser Autor Herr Oliver Busch. Herr Oliver Busch ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V.

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Das Oberlandesgericht München verurteilte eine Raiffeisenbank mit Urteil vom 28.06.2010, Az.: 19 U 1580/10, zur Zahlung von Schadensersatz, weil sie einen Kunden beim Erwerb von Cobold-Anleihen fehlerhaft beraten hatte. Bei diesen Schuldverschreibungen handelt es sich um strukturierte Anleihen, sog. Credit Linked Notes, mit einem integrierten Kreditderivat, bei dem die Zahlung der Zinsen und auch die Rückzahlung des Nominalkapitals nicht nur von der Bonität der Emittentin abhängig ist, sondern auch davon, ob bei anderen Schuldnern ein Kreditereignis eintritt. Emittentin der Anleihe war die DZ Bank. Bei den Referenzunternehmen handelt es sich um amerikanische Investmentbanken, nämlich Lehman Brothers, Goldman Sachs, JPMorgan Chase, Merill Lynch und Morgan Stanley. Es handelte sich somit um eine Bonitätswette auf amerikanische Banken.

Der Anleger verliert seinen Anspruch auf Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalkapitals bereits dann, wenn bei einem dieser Referenzunternehmen ein Kreditereignis eintritt. Bei einem Kreditereignis handelt es sich um eine Insolvenz, um die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sowie auch eine Schuldenrestruktierung.

Im Vergleich zu einer regulären Unternehmensanleihe bestehen somit deutlich erhöhte Risiken, da es nicht nur auf die Bonität des Emittenten der Anleihe ankommt, sondern bereits Zahlungsschwierigkeiten eines der Referenzunternehmen dazu führen, dass die Zahlung der Zinsen und die Tilgung der Anleihe ausfallen. Aufgrund der erhöhten Risiken werden bei derartigen Anlagen auch höhere Renditen geboten. Der Aufschlag für ein erhöheres Risiko orientiert sich dabei am Wert von so genannten Credit Default Swaps.

Beratungsvertrag mit der Bank
Die Besonderheit des Falles, liegt darin, dass sich der Anleger unter Angabe verschiedener Wertpapierkennnummern an die Bank mit der Frage gewandt hatte, ob es sich um "reguläre" Anleihen der DZ Bank handelte. Das Kreditinstitut hatte dann versäumt, den Anleger darüber aufzuklären, dass es sich bei der Anlage, die er dann erwerben wollte, um eine besondere Art von Anleihe handelt, die eine komplexe, nicht alltäglich Struktur aufweist. Nach Ansicht des Gerichts war zwischen dem Kunden und der Bank ein - auf diese Frage begrenzter - Beratungsvertrag zustande gekommen, der nicht erfüllt worden ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Durch die Insolvenz von Lehman Brothers war ein Kreditereignis eingetreten und der Anleger hatte den Anspruch auf Zinszahlung und Rückzahlung des Kapitaleinsatzes verloren und ihm worden dafür Schuldverschreibungen von Lehman Brothers angedient, die nur noch einen geringen Bruchteil des Kapitaleinsatzes Wert waren. Den Schaden muss nun die Bank übernehmen. Das Urteil hat aber auch Bedeutung über diesen Fall hinaus, soweit eine Informationspflicht über die intransparente und komplexe Struktur der Anleihe bejaht wurde. Im Rahmen eines umfassenden Beratungsvertrages, der üblicherweise zwischen einem Anleger und eine Bank zustande kommt, ist diese somit erst recht verpflichtet, den Anleger über die besonderen Hintergründe und erhöhten Risiken einer Cobold-Anleihe aufzuklären. Sofern dies nicht geschehen ist, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.

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