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Der Dachfonds wird gemäß seinen Fondsbedingungen (Anlageschwerpunkt) gezielt in andere Fonds investieren. Beispiel: Anlage in Länderfonds, Regionenfonds, Globalfonds, Emerging-Market-Fonds usw. Wegen dieser Anlageform wird ein Dachfonds auch als "Fund of Fund" bezeichnet. Dachfonds-Manager investieren - neben der Anlage in ausgewählte Fonds - auch zunehmend in Exchange Traded Funds (ETF).
Umbrellafonds
Ein Dachfonds darf nicht mit einem Umbrellafonds verwechselt werden. Der Umbrellafonds stellt kein selbständiges Sondervermögen dar. Der Begriff (englisch: umbrella=Regenschirm) steht für eine Fondskonstruktion, die aus mindestens zwei verschiedenen Unterfonds besteht. Die Unterfonds sind die Investmentfonds.
Ein Umbrellafonds bietet für den Anleger den Vorteil, dass er innerhalb der verschiedenen Unterfonds jederzeit tauschen (switchen) kann, ohne erneut einen Ausgabeaufschlag zu bezahlen. Es fallen allerdings unterschiedlich hohe Tauschgebühren an. Ein derartiger Tausch ist insbesondere interessant, wenn Marktschwankungen zwischen den Aktienfondsarten (Beispiel: Regionenfonds in Branchenfonds) genutzt werden sollen.
Dachfonds heißt doppelte Kosten
Im Prinzip ist ein Dachfonds eine merkwürdige Konstruktion. Man investiert in einen Fonds, dessen einzige Aufgabe darin liegt, die erhaltenen Gelder wiederum in andere Fonds weiterzuleiten. Da jeder Fonds Gebühren kostet, fallen im Vergleich zu der Direktanlage in den Zielfonds unnötige Gebühren an. Aufgrund der zu zahlenden Gebühren sind die Kosten für eine Kapitalanlage in ein Dachfonds deutlich höher.
Außerdem ist ein Dachfonds weniger transparent als ein Einzelfonds. Ein Dachfondsmanager hat auch keinen, direkten Einfluss auf die Anlagepolitik der gehaltenen Zielfonds. Transparenz und Flexibilität sind nur sehr gering ausgeprägt.
Dachfonds und Abgeltungsteuer
Dachfonds werden an Bedeutung zunehmen. Weniger weil die Fondskonstruktion überzeugt, sondern mehr, weil sie gern angeboten werden. Die Hauptargumente der Berater und Verkäufer sind:
Die Veräußerungserlöse von Zielfonds bleiben unter dem Dach des Fonds und führen erst dann zu einer Besteuerung, wenn der Anleger seine Dachfondsanteile zurückgibt.
Fazit: Dachfonds und ähnliche konzipierte Vermögensverwaltungsfonds erlauben ein breites Investmentspektrum. Veräußerungserlöse von Zielfonds bleiben zunächst für den privaten Anleger abgeltungsteuerfrei. Erkauft wird dies durch doppelte Verwaltungsgebühren (auf jeder Ebene) und durch mangelnde Transparenz. Beim Verkauf der Anteile am Dachfonds fällt bei einem Gewinn Einkommensteuer an. Immer mehr Anleger greifen daher - wenn schon Dachfonds - statt auf aktiv gemanagte Investmentfonds lieber auf börsengehandelte Fonds (ETFs) zu.
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