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Den Darlehensnehmer, der von seiner Bank eine Mahnung wegen rückständiger Raten erhalten hat, trifft auch keine Pflicht, von sich aus nach einiger Zeit bei der Bank nachzufragen, ob diese den Vertrag inzwischen gekündigt hat.
Beschluss des OLG Jena vom 04.01.2006
5 W 58/05
OLGR Jena 2006, 197
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