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OGAW-III-Richtlinie bringt mehr Transparenz

Anleger erhalten mehr Einblick und Transparenz bei Investmentfonds durch die Einführung der OGAW-III-Richtlinie:
  • Verständlicher, vielfältiger, wettbewerbsfähiger - diese Vorteile kommen Besitzer von Investmentfonds-Anteilen zugute. Triebfeder für mehr Analegertransparenz ist eine europäische Gesetzesharmonisierung, die den Anlegern eine Anpassung des deutschen Investmentrechts an die neue EU-Richtlinie OGAW-III (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) beschert hat.
  • Für Privatanleger ist besonders wichtig, dass beim Kauf eines Fonds die Pflicht zur Vorlage eines vereinfachten Verkaufsprospektes besteht. Die Fondsgesellschaften müssen die wesentlichen Informationen vereinfacht zusammenfassen: Anlagepolitik, Wertentwicklung, Besteuerung und Gebühren. Die Neuregelung war notwendig, da Anleger und Aktionärsschützer immer wieder die Unverständlichkeit der bisherigen Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte mancher Anbieter kritisiert hatten.
  • OGAW-III schreibt nun auch Angaben über die Gesamtkosten eines Fonds vor. Das geschieht durch die neue Kennziffer Total Expense Ratio (TER). Die Kennziffer beschreibt das Verhältnis zwischen dem Vermögen eines Fonds und bestimmten Kosten der jährlichen Fondsverwaltung - etwa für die Verwaltung des Fonds, die Berichterstattung, Veröffentlichung und die Wirtschaftsprüfung.
  • Ein weiterer wesentlicher Aspekt auf dem deutschen Fondsmarkt ist der Zugang von Privatanlegern zu Hedgefonds. Die Fondsgesellschaften dürfen hiernach Hedgefonds auflegen und in Deutschland auf den Markt bringen. Als Dach-Hedgefonds dürfen diese öffentlich vertrieben werden. Auch Single-Hedgefonds können nun aufgelegt werden, deren öffentlicher Vertrieb ist allerdings untersagt.
  • Abgeschafft werden die bisherigen Fondsklassen, z. B. Wertpapierfonds, Geldmarktfonds oder Dachfonds. An ihre Stelle treten die so genannten Super-OGAWs. Fondsmanager dürfen innerhalb eines Fonds in alle Anlageklassen (Aktien, Renten, Geldmarkt, Fondsanteile) investieren. Investmentfonds können künftig also aus einer Mischung aller zulässigen Anlageformen zusammengesetzt werden. Diese und andere im so genannten Investmentmodernisierungsgesetz enthaltenen Regelungen gelten nur für Fonds, die neu aufgelegt werden. Bei alten Fonds gab es für die Fondsgesellschaften eine Umstellungsfrist für diese Regelungen bis Februar 2007.
OGAW - Weitere Entwicklung
OGAW ist die Abkürzung für "Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren". Im europäischen Rechtsrahmen versteht man darunter die "Wertpapierfonds" (Investmentfonds).

Die OGAW-Richtlinien definieren hierbei die speziellen Zulassungsanforderungen, die für Fonds und Verwaltungsgesellschaften gelten. So soll ein einheitlicher Mindeststandard beim Anlegerschutz gewährleistet und das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtert werden. Der "Europa-Pass" soll als Hilfsmittel dienen, vorbehaltlich einer Anzeige in allen EWR-Staaten (EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island) Investmentfonds anbeiten zu können, sofern sie zuvor in dem Herkunftsland zugelassen wurden. Länder wie Luxemburg und Irland sind bevorzugte Länder für die Zulassung von Investmentfonds. Sie haben daher wenig Interesse an der Erweiterung und blockieren bzw. verzögern die Umsetzung.

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