Insolvenzantrag und Entschädigungsfall bei der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf
In einer Pressemitteilung teilte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) am 7.09.2000 mit, dass mit
Schreiben vom 15. August 2000 beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf beantragt wurde. Das BAKred zog aus den vorliegenden
Informationen den Schluss, dass das Institut zahlungsunfähig und überschuldet ist. Dem Institut war es innerhalb
angemessener Zeit nicht gelungen, die finanzielle Schieflage durch Zuführung neuen Kapitals zu beseitigen. Das
Aufsichtsamt hatte aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft bereits im April 2000 ein
Moratorium verhängt (s. Presserklärung vom 10. Mai 2000).
Der persönlich haftenden Gesellschafterin der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG galt wegen der Übergangsregelung mit dem Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels und der Anlagevermittlung als erteilt. Das Institut unterlag seitdem der laufenden Aufsicht des Aufsichtsamtes. Bei Auswertung der eingereichten Unterlagen waren die Unregelmäßigkeiten in dem Unternehmen offenbar geworden. Außerdem stellte das Bundesaufsichtsamt am 25. August 2000 für das Institut den Entschädigungsfall fest, da die Gesellschaft dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre offenen Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Das BAKred rechnet derzeit mit einer Schadenssumme von ca. 1,3 Mio EUR. Um diesen Betrag scheinen die Wertpapierbestände, die das Institut tatsächlich im Auftrag der Kunden hält, kleiner als die Gesamtsumme der von den Kunden zu beanspruchenden Wertpapiere zu sein. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch das Bundesaufsichtsamt erhalten die Kunden des Instituts die Möglichkeit, für ihre vom Ausfall bedrohten Forderungen eine Entschädigung geltend zu machen. Das Institut gehört der EDW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Postfach 04 03 47, 10062 Berlin, Telefon: 030/203 699-0, Fax: 030/203 699-630, an.
Was Sie tun müssen, wenn Sie zu den geschädigten Anlegern gehören, welche Ansprüche Sie geltend machen können und weitere Informationen über das EDW erfahren Sie auf der Homepage der Vereinigung unter www.e-d-w.de.
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