Hinweispflicht bei Termindirektgeschäften

Gewerbliche Vermittler von Termindirektgeschäften müssen unerfahrene Kunden vor Vertragsabschluss ungefragt und schriftlich über wesentliche Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge und vorhandene Risiken aufklären.

Die entsprechenden Unterlagen sollen dem Kunden einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und spezifischen Risiken der Geschäfte vermitteln (BGH XI ZR 188/95 vom 14.5.1996).

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps