Gewerbliche Vermittler von Termindirektgeschäften müssen unerfahrene Kunden vor Vertragsabschluss ungefragt und schriftlich über wesentliche Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge und vorhandene Risiken aufklären.
Die entsprechenden Unterlagen sollen dem Kunden einen
realistischen Eindruck von den Eigenarten und spezifischen
Risiken der Geschäfte vermitteln (BGH XI ZR 188/95 vom
14.5.1996).
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