Fondskauf FAQ
Fondsarten
Gut zu Wissen
ETF - Indexfonds
geschlossene Fonds
Ratgeber Extra ...
Investmentfonds:  Fondsdatenbank - Fonds - Fonds-Ratgeber     bei Finanztip.de

Steuerrisiko bei Leasingfonds

Insbesondere Leasingfonds mussten in der Vergangenheit erhebliche steuerliche Nackenschläge hinnehmen. Nicht nur die Gesetzesänderung zu Steuersparfonds per 11.11.2005, die im Eilverfahren durchgepeitscht wurde, bereiten einigen Anlegern Kummer. Die Rechtsprechung des BFH zur Qualifikation der Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen als gewerbliche Tätigkeiten tut ebenfalls arg weh. Die gewerbliche Tätigkeit ist nach Ansicht des BFH gegeben, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist.

Steuerprobleme aus der Vergangenheit
Zuerst war es der Wegfall des ermäßigten Steuersatzes beim Verkauf der Fondsbeteiligung. Dann die drohende Gefahr der Nichtanerkennung wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht. Dann wurden auch noch die Abschreibungsfristen für Mobilienleasingfonds verlängert.

Begründung: Geht ein Leasingfonds in der Konzeption und wirtschaftlichen Führung von einer längeren Nutzungsdauer aus, als die amtlichen AfA-Tabellen vorsehen, so ist die in der Konzeption genannte Nutzungsdauer anzuwenden. So ist dann ein Flugzeug nicht mehr über 12 Jahre, sondern über den Zeitraum abzuschreiben, den der Fonds in den Ergebnisrechnungen zugrunde legt.

Die verlängerten Abschreibungsfristen gelten auch für bestehende Fonds, soweit sie noch nicht den Segen des Finanzamtes im sogenannten Vorprüfungsverfahren erhalten haben. Betroffen sind damit alle Mobilienfonds für Flugzeuge, Schiffe und die weite Phalanx der Kommunalleasingfonds.

Abschreibungszeitraum bei anderen Fonds
Immobilienfonds sind hiervon nicht betroffen, weil das EStG Abschreibungssätze vorschreibt. Eine Änderung der Abschreibungen für Immobilien ist nicht vorgesehen. Ebenfalls nicht betroffen sind Fonds, die kein materielles Wirtschaftsgut zum Inhalt haben. In erster Linie sind hier die Medienfonds aufzuführen. Als selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut werden die Kosten nicht aktiviert, sondern der Aufwand kann sofort im Jahr der Entstehung steuerlich geltend gemacht werden. Um auch diese Fonds zu erfassen, müssten im Gesetz andernfalls die steuerlichen Bilanzierungsvorschriften geändert werden.

Fazit: "Steuersparer" mit einer Kapitalanlage in Fonds haben eine düstere Vergangenheit hinter sich. Die Zukunft sieht nicht besser aus. Aus bestehenden Fonds herauszukommen, ist nur schwer und zumeist unter hohen Abschlägen möglich. Und wenn doch, droht das Risiko des Verlustes aller bisherigen Steuervorteile aus dem Fonds, weil jetzt kein Totalgewinn (fehlende Gewinnerzielungsabsicht) mehr erreicht wird.

  Kredite Vergleichen


Außerdem spricht sich langsam herum, dass in einer Vielzahl von Angeboten die Effektivverzinsung nicht sauber dargestellt wurde. So ist unterblieben, darzulegen, auf welche Beträge eine genannte Rendite gerechnet worden ist.

Verwandt: Flugzeug-Leasingfonds und Mobilien-Leasingfonds und Ratgeber Geschlossene Fonds
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps