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Dabei ist zwischen Mobilien-Leasingfonds (z.B. Flugzeuge, Lokomotiven, Container usw.) und Immobilien-Leasingsfonds (z.B. Gewerbeflächen) zu unterscheiden. Bei den Mobilienleasingfonds werden insbesondere Beteiligungen an einem Flugzeugleasingfonds angeboten.
Ein Vorteil der Leasingfonds liegt darin, dass Anleger beim Leasinggeschäft zumeist wichtige Vertragskomponenten wie Laufzeit und Nutzungsdauer des angeschafften Objektes bereits kennen. Häufig ist das Investitionsobjekt bereits zu festen Konditionen an den Leasingnehmer verleast und es wurde mit dem Leasingnehmer ein Andienungsrecht vereinbart. Danach kann der Leasingnehmer das Objekt nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem fest vereinbarten Preis erwerben. Von großer Bedeutung ist beim Leasingfonds daher die Bonität des Leasingnehmers.
Kompetenz der Leasinggesellschaft
Der Anleger ist vollkommen abhängig von der Kompetenz und Seriosität der involvierten Partner der Leasingkonstruktion. Fehler in der Konzeption oder Durchführung des Leasingmodells schlagen auf den Anleger voll durch. In der Regel beschränkt sich die Haftung des Investors zwar auf die Höhe seiner Einlage. Bei einer Umwandlung der Fondsgesellschaft in eine BGB-Gesellschaft haftet der Anleger jedoch unbeschränkt. Grundsätzlich haftet der Anleger bei vielen geschlosenenn Beteiligungen noch für die nächsten 5 Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.
Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen Die "alten" Leasingfonds lebten teilweise von den in Aussicht gestellten Verlustzuweisungen. Mit dem Wegfall von steuerlichen Verlustzuweisungen müssen sich Mobilienleasingfonds nun unternehmerisch tragen. Grundsätzlich ist das langfristige Engagement in "steuersparenden" Anlagen ist immer mit dem Änderungsrisiko behaftet. In erster Linie sind es logischerweise die steuerlichen Rahmenbedingungen. Diese Erfahrung mussten einige Anleger von Mobilien-Leasing-Fonds machen.
Eingeschränkte Fungibilität
Ein Ausstieg aus dem Investment vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit ist kaum oder nur unter erheblichen Kosten möglich. Neben den steuerlichen Risiken muss erst ein Erwerber gefunden werden. Jeder Investor sollte daher die gesamte Laufzeit für sein Investment als zwangfsläufig ansehen.
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