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Bausparen: Bauspartarife / Bausparvertrag / Kredit     bei Finanztip.de

Wie hoch muss die Mindestansparleistung sein?

Der Mindestansparbetrag (Mindestsparguthaben) steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% bis 50% der Bausparsumme.

Die Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme ist vertragsabhängig. Unterschiedliche Tarife bedingen häufig unterschiedliche Mindestsparleistungen. In den Bausparbedingungen ist festgehalten, wie hoch die Einzahlung bei bestimmten Verträgen sein muss, damit der Vertrag zugeteilt werden kann.

Das Bausparguthaben wird zumeist durch monatliche Zahlungen angespart. Je nach Bausparvertrag ist es auch möglich, Sonderzahlungen vorzunehmen oder sogar das Mindestsparguthaben (vertragliche Mindestsparleistung) durch eine Einmalzahlung zu erbringen.

Insbesondere die "alten" Standardtarife sehen einen Mindestansparbetrag von zumeist 40% der vereinbarten Bausparsumme vor. Die neuen Tarife verlangen zumeist 50% Ansparleistung. Ein zinsgünstiges Bauspardarlehen fällt damit im Vergleich zum Bausparvertrag mit 40% Mindestansparleistung geringer aus.

Durch ein Übersparen, d.h. durch Einzahlungen höher als die Mindestsparsumme, vermindert sich die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens. Denn die Gesanthöhe Bauspardarlehens wird durch die Bausparsumme festgelegt. Ist der Termin für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens noch unsicher, ist es günstiger die Zuteilung des Bausparvertrages zu verzögern.

Die Komplexität der neuen Bauspartarife mit der Möglichkeit zum Tarifwechsel beeinflusst den Tarifvergleich. Die Tarife sind daher auf ein Mindestsparguthaben zu prüfen. Faustregel: Je konkreter und zeitlicher näher die Bauabsicht rückt, desto günstiger sind die klassischen Bauspartarife. Bei unsicheren Bauplänen sind die Optionstarife zu empfehlen.

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