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Wird eine wohnwirtschaftliche Verwendung nicht mehr beabsichtigt, und ist das vertragsgemäß vereinbarte Sparziel (von z.B. 40 oder 50 %) erreicht, bringen weitere Einzahlungen nichts. Im Gegenteil, die Folge könnte sogar sein, dass durch weitere Einzahlungen die Höhe des zinsgünstigen Darlehens reduziert wird.
Einige Bausparkassen garantieren bei einem Überschreiten einer vertraglich festgelegten Spargrenze das Darlehen in der gewünschten Höhe. Hier gilt, dass weitere Einzahlungen vielleicht nicht nachteilig sind, aber auch keine Vorteile bringen.
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