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Bausparen: Bauspartarife / Bausparvertrag / Kredit     bei Finanztip.de

Mindestguthaben beim Bausparvertrag

Ein Anspruch auf Zuteilung des Bauspardarlehens hat der Bausparkunde erst, wenn das im Bausparvertrag festgelegte Mindestguthaben durch Ansparen bei einem Bausparvertrag erreicht ist. Immer wieder kommen Bausparer in eine Situation, dass das Mindestguthaben bereits erreicht wurde und der Bausparvertrag aber noch nicht zuteilungsreif ist.

Der Bausparer steht dann vor der Frage, ob er in einer solchen Situation weiter Beiträge in den Bausparvertrag einzahlen soll oder nicht? Die Antwort hängt vornehmlich davon ab, welchen Zweck der Bausparer mit dem abgeschlossenen Bausparvertrag verfolgt. Im allgemeinen dient das Bausparen der Finanzierung von Wohneigentum und nicht der Geldanlage.

Dsa Mindestsparguthaben steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% bis 50% der Bausparsumme.

Die Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme ist vertragsabhängig. Unterschiedliche Tarife bedingen häufig unterschiedliche Mindestsparleistungen. In den Bausparbedingungen ist festgehalten, wie hoch die Einzahlung bei bestimmten Verträgen sein muss, damit der Vertrag zugeteilt werden kann.

Das Bausparguthaben wird zumeist durch monatliche Zahlungen angespart. Je nach Bausparvertrag ist es auch möglich, Sonderzahlungen vorzunehmen oder sogar das Mindestguthaben (vertragliche Mindestsparleistung) durch eine Einmalzahlung zu erbringen.

Durch ein Übersparen, d.h. durch Einzahlungen höher als das Mindestguthaben, vermindert sich die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens. Denn die Gesanthöhe Bauspardarlehens wird durch die Bausparsumme festgelegt. Ist der Termin für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens noch unsicher, ist es daher günstiger, die Zuteilung des Bausparvertrages zu verzögern.

Fazit: Grundsätzlich ist daher davon abzuraten, einen Bausparvertrag zu übersparen.

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