Garantiefonds
Aktien, Anleihen und Fondsanteile mit einer Rücknahmegarantie
auszugeben, beruhigt den Anleger. Der Anleger hat kein Risiko, er
erhält aber zumeist auch keine Verzinsung. Bank- und
Investmanager sprechen bei solchen Produkten auch von "zinslosen
Darlehen" an die Bank. Der Anleger verleiht sein Kapital zinslos an
eine Bank.
Steuerliche und zivilrechtliche Fragen sind zu beantworten.
Können die Wertpapiere für Besicherungszwecke eingesetzt
werden. Welche Verfügungsgewalt hat der Anleger? Kann er frei
über die Anteile verfügen? In welcher
Steuererklärung sind etwaige Dividenden oder
Anrechnungsguthaben einzutragen?
Tip: Der Anleger möchte keinen Substanzverlust erleiden,
aber möglichst an einer Wertsteigerung partizipieren.
Finanzmathematisch gibt es hierzu Alternativen. So läßt
sich errechnen, bei welchem Zinssatz eine Anlage des
größten Teils des Kapitals über x Jahre das
Nominalkapital rechnerisch erhalten läßt.
Der verbleibende Teil könnte für spekulative Zwecke
eingesetzt werden. Geht dieser Teil verloren, so bleibt trotzdem
aufgrund der zinsbringenden Anlage das Nominalkapital rechnerisch
erhalten. Zugegeben: Eine derartige Alternative ist nicht
jedermanns Sache und erfordert detaillierte Kenntnisse und die
Bereitschaft sich selbst mit spekulativen Anlagen zu
beschäftigen.
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