| Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente bei Finanztip.de |
Mindestens 51% müssen in Aktien und Immobilienanteile angelegt sein. Der Aktienanteil darf nicht mehr als 75%, aber auch nicht weniger als 21% betragen. Der Anteil an Renten kann zwischen 0% und 49% und der von Immobilienfondsanteilen zwischen 0% und 30% liegen.Das Fondsvermögen von AS-Fonds muss stets so angelegt sein, dass 70% des Fondsvermögens frei von Währungsrisiken sind. Derivative Instrumente wie z. B. Optionen dürfen nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Beim Bundesverband Investment und Asset Management (Tel: 069 15 40 90-0) kann kostenfrei eine Liste aller zugelassenen AS-Fonds abgefordert werden.
Häufig sieht der Vertrag eines Altersvorsorge-Sondervermögens das sogenannte Fondssparen vor. Es wird mit der Fondsgesellschaft ein langfristiger Sparplan zum Beispiel auf das Endalter von 60 Jahren abgeschlossen. Monatlich wird in den Fonds ein bestimmter Betrag eingezahlt. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird das Kapital in einem Betrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt. Wegen der gleichbleibenden Einzahlungshöhe werden Schwankungen des Aktienmarktes geglättet. Die Mindestlaufzeit bei einem AS-Sparplan bedeutet aber nicht, dass der Sparer nicht vorzeitg an sein Kapital kommen kann. Die Anteile an einem AS-Fonds können börsentäglich zurückgegeben werden.
Abhängig vom jeweiligen Fonds werden einmalige Ausgabeaufschläge und jährliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung entfallen diese Zusatzkosten. Allerdings ist ein vorzeitiger Ausstieg bei einer Lebensversicherung immer mit Verlusten verbunden. Aus einem AS-Fonds (AS-Sparplan) ist hingegen - mit 3-monatiger Kündigungsfrist - ein Ausstieg möglich. Im Falle der Arbeitslosigkeit beträgt die Frist 1 Monat.
AS-Fonds im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
Bei AS-Fonds handelt es sich um ein branchenunabhängiges, individuelles Pensionsfonds-System. Der Arbeitgeber kann AS-Fonds als reines Beitragszusagesystem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einsetzen. Er ist dann flexibel - auch in der Dotierung - und trägt keinerlei Haftungsrisiken, also z. B. auch nicht das Risiko der Langlebigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann seine erworbenen Ansprüche auch bei Arbeitsplatzwechsel mitnehmen - sogar dann, wenn er in eine andere Branche wechselt. Die Einzahlungen in den AS-Fonds sind auch bei der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer im Einzahlungszeitpunkt wie normale Gehaltsteile zu versteuern (Quelle: BVI).
|
|