Der rechnerische Wert des Bezugsrechtes ergibt sich aus der Formel (Kurs alte Aktie - Kurs neue Aktie) dividiert durch (Bezugsrechtverhältnis +1). Beispiel: Kurs alte Aktie 150 EUR; Bezugskurs neue Aktie 100 EUR; Bezugsverhältnis 10:1; Ergebnis 4,55 EUR rechnerischer Wert für das Bezugsrecht.
Da letztlich die erwartete Kursentwicklung das Hauptkriterium für die Veräußerung oder den Bezug junger Aktien darstellt, ist eine Empfehlung für Verkauf der Bezugsrechte oder Bezug junger Aktien nicht möglich.
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