Bezugsrechte auf Aktien

Bei Ausgabe junger Aktien stellt sich für Altaktionäre die Frage, ob das für zwei Wochen an der Börse gehandelte Bezugsrecht verkauft oder für den Bezug junger Aktien ausgeübt werden soll. Neben dem Liquiditätsaspekt ist der Vergleich des rechnerischen Wertes des Bezugrechtes mit der Börsennotierung des Bezugsrechtes maßgeblich.

Der rechnerische Wert des Bezugsrechtes ergibt sich aus der Formel (Kurs alte Aktie - Kurs neue Aktie) dividiert durch (Bezugsrechtverhältnis +1). Beispiel: Kurs alte Aktie 150 EUR; Bezugskurs neue Aktie 100 EUR; Bezugsverhältnis 10:1; Ergebnis 4,55 EUR rechnerischer Wert für das Bezugsrecht.

Da letztlich die erwartete Kursentwicklung das Hauptkriterium für die Veräußerung oder den Bezug junger Aktien darstellt, ist eine Empfehlung für Verkauf der Bezugsrechte oder Bezug junger Aktien nicht möglich.

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