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Kreditvermittler - Darlehensvermittler

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Kreditvermittler benötigen für ihre Berufsausübung lediglich eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Damit soll nichts gegen die Darlehensvermittler im allgemeinen gesagt werden. Es gibt allerdings einen Teil von Kreditvermittlern, die wegen der fehlenden Eigungsprüfung kaum richtig etwas vom Kreditgeschäft verstehen.

Der Kreditvermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Kredits eine Provision vom jeweiligen Kreditinstitut. Ausnahme: Reine Honorarberater für Finanzen. Die Kreditvermittlungs-Provision wird in der Regel erst mit der Auszahlung des Darlehens (häufig Ratenkredit) fällig. Der teilweise schlechte Ruf von Darlehensvermittlern ist auf die fehlende Eigungsprüfung und einigen schwarzen Schafen in der Vergangenheit zurückzuführen. So wurden zumindest in der Vergangenheit gern so genannte Selbstauskünfte mit Gebühren- oder Auslagenklauseln vom Verbraucher erbeten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Vergabe oder Prüfung einer Kreditanfrage mit einer vorherigen Gebührenzahlung verknüpft sein sollte.

Darlehnsvermittlungsvertrag nach dem BGB
Zwischen dem Kunden und dem Kreditvermittler kommt es rechtlich nach § 655a BGB zu einem Darlehnsvermittlungsvertrag. So hat der Darlehensvermittler gegenüber dem Verbraucher (Kreditnehmer) besondere Pflichten zu erfüllen. Besonders wichtig ist der Verweis auf § 491a BGB, es sei denn, die Kreditvermittler würden lediglich in untergeordneter Funktion tätig werden, etwa indem sie als Nebenleistung den Abschluss eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags vermitteln. In allen anderen Fällen sind die vorvertraglichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen vom Darlehensvermittler zu beachten. Im Prinzip sind zwei Arten von Kreditvermittlern zu unterscheiden:

  1. Makler und Organisationen, die bei ausreichender Beleihung besonders günstige Konditionen anbieten
  2. Kreditvermittler, die vorwiegend in Boulevard-Zeitungen ihre Dienste inserieren.
Die zweite Gruppe der Kreditvermittler lebt von der Unwissenheit oder Unsicherheit der kreditsuchenden Personen, denn selbstsichere Kreditnehmer wenden sich selbst direkt an eine Bank oder vergleichen die Kreditkosten und Kreditbedingungen im Internet. Und zwar an eine Bank, die ein günstiges Angebot unterbreitet und nicht an eine Bank, die dem Kreditvermittler eine hohe Provision zahlt, die zu einer Verteuerung der Kreditkosten führt. Aber auch bei nicht ausreichendem Beleihungsrahmen geraten Schuldner schon einmal an die zweite Gruppe der Kredivermittler. In vielen Fällen wäre es dann besser, ganz auf den Kredit zu verzichten.
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Vermittler machen auch gern Gebrauch von einer weiteren Provisionsquelle: Dem Abschluß einer Risikolebensversicherung in Form einer Restschuldversicherung. Das Motto lautet dann: "... Sie wollen doch auch nicht Ihren lieben Kindern einen Schuldenberg hinterlassen, wenn ...". Da mittlerweile viele Verbraucher wissen, wie leicht sie die Kreditkosten im Internet vergleichen können, ist die zweite Gruppe der Kreditvermittler praktisch zum Aussterben verurteilt.

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