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Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Finanzmarktrichtlinie (MIFID)

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will die EU-Kommission u.a. die Provisionen für Finanzberater verbieten. Mit der Reform der Finanzmarktrichtlinie MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) soll unabhängigen Finanzberatern ab dem Jahr 2014 die Möglichkeit genommen werden, ihren Kunden Finanzprodukte zu vermitteln, für die sie Provisionen kassieren. Eine versteckte Provisionszahlung, getarnt als Honorar, wird danach auch nicht möglich sein.

Mitarbeiter von Finanzinstituten sind ausgenommen
Zur Sicherheit des Kunden ist danach vor jedem Beratungs- und Verkaufsgespräch zu klären, ob es sich um einen unabhängigen Berater handelt. Wenn ja, darf nach der EU-Richtlinie der Berater keine Provision für abgeschlossene Finanzprodukte erhalten. Mit anderen Worten: Der Kunde muss für die Beratung zahlen.

Der unabhängige Finanzberater wurde oben schon in Fettdruck gesetzt. Dies deutet schon an, dass andere Vermittler und Finanzberater nicht von diesem Verbot betroffen sind. Aus der Sicht des Kunden ist dies ein Widerspruch. Denn aus seiner Sichtweise ist es egal, ob die vor ihm sitzende Person selbständig ist oder für Finanzinstitute arbeitet. Folgerichtig müsste das Verbot für alle Finanzberater gelten. Als Folge würden dann nicht nur Bankberater sondern auch die Vertriebsmitarbeiter der Versicherungen unter das Provisionsverbot fallen.

Feste Vergütung für Honorarberater
Der Begriff "Honorarberatung" ist (bisher) gesetzlich nicht geregelt. Im Sprachgebrauch wird allgemein unter einem Honorarberater jemand verstanden, der gegen Honorar eine Beratungsleistung erbringt. Honorarberater verlangen für ihre Beratungsleistung eine feste Vergütung. Diese Vergütung wird häufig bei einem Stundensatz zwischen 100 bis 200 Euro liegen. Im Gegenzug erstatten sie (hoffentlich) ihren Kunden sämtliche Provisionen, die sie von Banken oder Versicherern für die Vermittlung erhalten. [Mehr hierzu im Artikel Honorarberater statt Provision].


FRUG (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) der MIFID
Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz FRUG) ist das deutsche Artikelgesetz, das die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive = Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) in deutsches Recht umgesetzt hat. Die Anlageberatung unterliegt damit der vollen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seit dem 1.Januar 2010 gelten für Bankkunden verbesserte Verbraucherschutzrechte.

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Bei einer Anlageberatung muss den Anlagezielen und den finanziellen Verhältnissen und der Erfahrung des Kunden Rechnung getragen werden. Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen umfasst auch die Bereitstellung und Pflege eines Systems, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen geeignet ist. Vermutlich wird eine große Zahl der Anleger die über sie hereinbrechende Informationsflut kaum komplett durchlesen und somit werden ganze Papierstapel ungelesen in den Papierkorb wandern oder nur abgeheftet werden.
FRUG im Volltext

Banken und Vermögensverwalter sind danach verpflichtet, ihre Kunden in drei Kategorien einzuteilen: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (darunter versteht der Gesetzgeber z.B. Finanzinstitute oder Versicherungen). Damit verbunden sind umfangreiche Informationspflichten. So müssen die Banken ihre Privatkunden – anders als professionelle Kunden – u.a. genau über sich und ihre Dienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, Anlagestrategien und die Ausführungsplätze der Aufträge informieren.

Mit der so genannten Best-Execution-Regel werden die Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, die Kundenaufträge bestmöglich auszuführen, so dass bei Privatkunden das kundengünstigste Ergebnis in Bezug auf Kosten und Ausführungsqualität erzielt wird. Dazu müssen sie Grundsätze aufstellen und ihren Kunden mitteilen, die sicherstellen, dass – nicht in jedem Einzelfall, aber in der Regel – das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.

EU-Finanzmarktrichtlinie MiFId
Das Ziel der MiFID (Markets in Financial Instruments Directives): Eine effiziente und bessere Kontrolle von Bankberatern und freien Finanzvermittlern zu ermöglichen. Versicherungsvermittler sind nicht selten auch Finanzberater und vermitteln Anlageprodukte. Die in Gesetzeskraft umgesetzte Vermittlerrichtlinie "harmonisiert" allerdings nicht vollständig mit der Mifid.

Die Mifid bzw. das FRUG sieht umfangreiche Aufklärungspflichten im Beratungsgespräch vor. Finanzberater haben zu prüfen, ob ihre Kunden das angebotene Produkt auch wirklich verstehen. Dazu sind alle Kosten offenzulegen. Da Provisionen bisher in der Regel in einem saftigen Ausgabeaufschlag oder in Jahresgebühren "verborgen" sind, wird es hier zu deutlich mehr Transparenz kommen.

Die wesentlichen Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz sind:

Wie beim Versicherungsvermittler müssen alle Finanzberater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Noch nicht abschließend geklärt ist das Spektrum der einzubeziehenden Finanzprodukte. So werden Anteile an geschlossenen Fonds und mangels Fungibilität nach deutscher Sichtweise nicht von MiFID erfasst.

Für Versicherungsvermittler gelten besondere Regelungen, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben.

Fazit: Auch Finanzberater haben zusätzliche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Der Kreis der Finanzberater und die einzubeziehenden Finanzprodukte bedürfen einer genauen Abgrenzung. Gleiches gilt für Geldanlagen, wie zum Beispiel manche Riester-Produkte, die sowohl unter das FRUG als auch unter die Versicherungsvermittler-Richtlinie fallen können.

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