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Geldanlage: Investmentfonds - Schließung

Checkliste zu Fondsschließung

Plötzlich erhält der Anleger Post oder er erfährt es aus den Medien: Der Investmentfonds, an dem er Anteile hält, wird geschlossen. Der Anleger wird zur Fondsschließung nicht gefragt. Wenn ein Fonds nicht genug Geld einsammelt, lohnt er sich für die Fondsgesellschaft irgendwann nicht mehr. Investmentgesellschaften können Publikumsfonds praktisch jederzeit schließen.

Fondsgesellschaften müssen die Schließung eines Fonds 13 Monate vorher im Bundesanzeiger veröffentlichen und diese Information in ihren Jahresbericht oder Halbjahresbericht aufnehmen. Es besteht keine Pflicht, den Anleger direkt zu informieren. Als Folge erfahren Fondsanleger daher manchmal erst durch ein schriftliches Umtauschangebot des Fonds von der Schließung.

Fonds, die von einer Schließung bedroht sind
Dazu zählen zunächst alle Spezialfonds, Branchenfonds und Themenfonds, die spezielle Anlageziele verfolgen. Generell gefährdet sind Fonds mit niedrigem Fondsvolumen. Was unter niedrigem Fondsvolumen zu verstehen ist, wird unterschiedlich interpretiert. Die kritische Grenze ist erheblich abhängig von den Anlagegrundsätzen. Fonds, die in kleinen Märkten Nischen besetzen wollen, werden oft auch bei einem geringen Fondsvolumen nicht geschlossen.

Vorübergehende Fondsschließung - offene Immobilienfonds
Vielen Anlegern ist die Fondskrise aus dem Winterhalbjahr 2005/2006 noch in guter Erinnerung. So wurden die großen Immobilienfonds KanAm Grundinvest und KanAm US Grundinvest vorübergehend geschlossen. Am 13. Dezember 2005 schloss die Deutsche Bank-Tochter DB Real Estate ihren Immobilienfonds Grundbesitz-Invest. Der Deka-ImmobilienFonds wurde großzügig mit Finanzmitteln der Muttergesellschaft gestützt. Mehr zu offene Immobilienfonds.

Im Oktober 2008 hatten institutionelle Anleger wegen ihrer eigenen klammen Finanzsituation viel Kapital aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Da gewerbliche Immobilien nicht kurzfristig veräußert werden können, reduzierten die Kapitalrückflüsse das Barvermögen der Immobilienfonds. Als Folge mussten einige offene Immobilienfonds vorübergehend den Fonds schließen. Die Fondsschließung erstreckt sich in der Regel auf 3 Monate. In diesem Zeitraum kommen die Fondsanleger nicht an ihr Geld. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit des direkten Verkaufs an andere Personen oder über die Börse. Beim direkten Verkauf und beim Fondsverkauf an der Börse ist ein kräftiger Kursabschlag hinzunehmen.

Betroffen sind hiervon insbesondere Immobilienfonds, die auch institutionelle Anleger akzeptieren. Zu diesen Fonds zählen zum Beispiel: KanAm US grundinvest, Axa Immoselect, SEB ImmoInvest, DEGI Europa, UBS Euroinvest, CS Euroreal. Die Investmentfondsbranche würde gut daran tun, in Zukunft dem Anleger bereits transparent im Verkaufsprospekt deutlich zu sagen, welche Fonds für Privatanleger und welche Investmentfonds für institutionelle Kunden besonders geeignet sind.

Einkommensteuer bei Fondsschließung
Schon nach dem bisherigen Recht vor 2009 mussten Anleger bei einer Fondsschließung die Fondsanteile der Besteuerung unterwerfen. Denn wer - nach altem Recht - seine Anteile innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten gezwungenermaßen verkauft oder zurückgibt, muss erzielte Gewinne versteuern. Ab 2009 werden wegen des Wegfalls der Spekulationsfrist bei der Schließung oder Zusammenlegung von Fonds eventuelle Anteilsgewinne an der Quelle mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt.

Fazit: Anleger, deren Fonds geschlossen wird, sollten zügig handeln. Denn je länger sie abwarten, desto höher sind die anteiligen Verwaltungskosten des Fonds, weil diese Kosten sich nun auf weniger Fondsinhaber verteilen. Die Handlungsalternativen im Falle einer Fondsschließung lauten: Verkauf oder Umtausch. Wer direkt bei der Fondsgesellschaft die Anteile erworben hat, erhält in der Regel ein kostenfreies Umtauschangebot in einen anderen Fonds der Gesellschaft.

In allen anderen Fällen ist bei einem Fondswechsel ggf. mit neuen Erwerbskosten (Ausgabeaufschlag) zu rechnen. Anleger sind bei einem Umtauschangebot gut beraten, die Anlagegrundsätze des angebotenen Fonds daraufhin zu prüfen, ob die Anlagepolitik des Fonds mit ihren Anlagezielen im Einklang steht.

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