Checkliste zu FondsschließungFondsgesellschaften müssen die Schließung eines Fonds 13 Monate vorher im Bundesanzeiger veröffentlichen und diese Information in ihren Jahresbericht oder Halbjahresbericht aufnehmen. Es besteht keine Pflicht, den Anleger direkt zu informieren. Als Folge erfahren Fondsanleger daher manchmal erst durch ein schriftliches Umtauschangebot des Fonds von der Schließung.
Fonds, die von einer Schließung bedroht sind
Vorübergehende Fondsschließung - offene Immobilienfonds Im Oktober 2008 hatten institutionelle Anleger wegen ihrer eigenen klammen Finanzsituation viel Kapital aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Da gewerbliche Immobilien nicht kurzfristig veräußert werden können, reduzierten die Kapitalrückflüsse das Barvermögen der Immobilienfonds. Als Folge mussten einige offene Immobilienfonds vorübergehend den Fonds schließen. Die Fondsschließung erstreckt sich in der Regel auf 3 Monate. In diesem Zeitraum kommen die Fondsanleger nicht an ihr Geld. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit des direkten Verkaufs an andere Personen oder über die Börse. Beim direkten Verkauf und beim Fondsverkauf an der Börse ist ein kräftiger Kursabschlag hinzunehmen. Betroffen sind hiervon insbesondere Immobilienfonds, die auch institutionelle Anleger akzeptieren. Zu diesen Fonds zählen zum Beispiel: KanAm US grundinvest, Axa Immoselect, SEB ImmoInvest, DEGI Europa, UBS Euroinvest, CS Euroreal. Die Investmentfondsbranche würde gut daran tun, in Zukunft dem Anleger bereits transparent im Verkaufsprospekt deutlich zu sagen, welche Fonds für Privatanleger und welche Investmentfonds für institutionelle Kunden besonders geeignet sind.
Einkommensteuer bei Fondsschließung Fazit: Anleger, deren Fonds geschlossen wird, sollten zügig handeln. Denn je länger sie abwarten, desto höher sind die anteiligen Verwaltungskosten des Fonds, weil diese Kosten sich nun auf weniger Fondsinhaber verteilen. Die Handlungsalternativen im Falle einer Fondsschließung lauten: Verkauf oder Umtausch. Wer direkt bei der Fondsgesellschaft die Anteile erworben hat, erhält in der Regel ein kostenfreies Umtauschangebot in einen anderen Fonds der Gesellschaft.
In allen anderen Fällen ist bei einem Fondswechsel ggf. mit neuen Erwerbskosten (Ausgabeaufschlag) zu rechnen. Anleger sind bei einem Umtauschangebot gut beraten, die Anlagegrundsätze des angebotenen Fonds daraufhin zu prüfen, ob die Anlagepolitik des Fonds mit ihren Anlagezielen im Einklang steht.
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