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Der Cost Average-Effekt beim Aktienfondssparplan
Dieser Effekt bedeutet vereinfacht "im Durchschnitt günstiger Fondskaufkurs". In einem Aktienfonds-Sparplan führen monatlich gleich bleibende Sparleistungen bei Wertschwankungen der Aktien (Volatilität) zu unterschiedlichen Anteilshöhen. Beispiel: In einem Bullenmarkt, in denen die Aktien teuer sind (Hausse), werden wegen des gleich bleibenden Sparbetrages nur weniger Anteile als in einer Phase niedriger Aktienkurse (Bärenmarkt oder Baisse) erworben. Hieraus ergibt sich rechnerisch insgesamt ein etwas günstigerer Durchschnittspreis für die erworbenen Fondsanteile.
Der Cost-Average-Effekt besagt mithin, dass je größer die Kurse der Aktienfondsanteile schwanken (Volatilität), desto günstiger ist die Durchschnittspreisbildung. Bei niedrigen Anteilskursen werden mehr Fondsanteile als bei hohen Anteilskursen gekauft (antizyklischer Erwerb). Mit jeder monatlichen Sparrate kann aber ein Ausgabeaufschlag anfallen.
Umschichtung für den Zeitpunkt des Ausstiegs
Irgendwann möchten die meisten Fondssparer auch auf ihr Erspartes zugreifen. Schlecht wäre es, wenn in diesem Zeitpunkt gerade die Kurse der Fondsanteile niedrig sind. Um dieses Risiko zu begrenzen oder sogar fast völlig auszuschalten, bietet es sich an, rechtzeitig vor dem erwarteten Laufzeitende die Fondsanteile "umzuschichten". Beispiel: Statt in volatile Aktienfondsanteile kann dann der Schwerpunkt mehr auf stabile Anlagen wie kurs- und zinsstabile Anleihen oder Anleihefonds gerichtet werden. Wenn diese Umschichtung dann noch zu Zeiten hoher Fondskurse erfolgt, wäre das Timing perfekt.
Aktiensparen auf Fondsbasis überdenken
Aktiensparpläne gehören mithin zu den großen Verlierern der Abgeltungsteuer. Wie soll nun der langfristig denkende Anleger jeden Monat zum Beispiel 200 Euro für seine Zukunft und Altersvorsorge ansparen? Da alle ab dem Jahr 2009 eingezahlten Sparleistungen unter die Abgeltungsteuer fallen, ist der Aktiensparplan im Vergleich zu anderen Geldanlagen nicht mehr attraktiv. Was ist diesen Sparern zu raten?
Viele Investmentgesellschaften bieten automatisch die Einrichtung von Zweitdepots an, so dass Einzahlungen vor und nach dem 1.1.2009 getrennt sind. Oder der Fondssparer spricht den Investmentfonds hierauf an. Der Zeitraum und der Teil des Vermögens kann im Hinblick auf den Fondssparplan neu bestimmt werden, der langfristig gespart werden soll. Beispiel: Zeitraum bis zum erwarteten Renteneintritt. Der Zeitraum und die vorgesehene Ansparsumme sind die wichtigsten Kriterien für die ggf. zu ändernde Form der Altersvorsorge. Insbesondere bei langen Zeiträumen werden jüngere Fondssparer trotz der Abgeltungsteuer ihren Fondssparplan fortführen.
Alternative "Altersvorsorge mittels Fondspolice"
Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren bei Auszahlung unterliegt der Ertrag einer fondsgebundenen Versicherungspolice nicht der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung erfolgt nach dem "Halbeinkünfteverfahren" für Lebensversicherungen zum halben persönlichen Steuersatz. Beispiel: Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt der Sparer nur die Hälfte seines Ertrages - also 21 Prozent. Außerdem erfolgt die Besteuerung erst in der Zukunft. Die eigene steuerliche Situation kann dann auch ganz anders sein (zum Beispiel geringerer persönlicher Steuersatz). Ein derartiger Mantel (um den Aktiensparplan) ist manchmal - trotz höherer Verwaltungskosten - steuerlich deutlich günstiger sein als die Inkaufnahme der Abgeltungsteuer.
Fazit: Aktienfondssparpläne werden insbesondere von langfristigen Sparern bevorzugt, die einen Teil ihrer regelmäßigen Einkünfte zur Vorsorge einzahlen. Ob sich statt der Weiterzahlung in einen Fondssparplan ein Wechsel in ein anderes Vorsorgemodell empfiehlt, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Eine generelle Aussage ist nicht möglich.
Die Alternative "Altersvorsorge mittels Fondspolice" sollte in einem Vergleich geprüft werden. Denn der langfristige Sparer kann in einem solchen Fall mit einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung besser bedient sein. Die Versicherung legt den Sparanteil der eingezahlten Beiträge wiederum auf Fondsbasis an. Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Sparer auch das Wahlrecht, ob er bei Fälligkeit die vollständige Auszahlung oder die Leibrente mit der reduzierten Besteuerung zum Ertragsanteil vorzieht.
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