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Der klassische Garantiefonds ist ein Aktienfonds, der die Rückzahlung eines Mindestbetrages zu einem festen Termin garantiert. Die Garantie bezieht sich normalerweise auf den ersten Anteilwert, ausgenommen sind hiervon Ausgabeaufschläge und Depotkosten. Der Anleger nimmt an einer positiven Wertentwicklung nur in Höhe seiner Partizipationsrate teil, die in einem festgelegten Verhältnis zur gesamten Wertentwicklung steht.
Garantiefonds sind selten reine Aktienfonds. Ein Teil des Fondskapitals verwendet das Fondsmanagement für sichere Wertpapieranlagen. Beispiel: Eine Kombination von festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Indexzertifikaten. Ein Garantiefonds wird daher bei steigenden Aktienkursen niedrigere Erträge als ein reiner Aktienfonds erwirtschaften.
In der Regel sind Garantiefonds als Laufzeitfonds konzipiert, weil der Zeitraum, für den der Anleger eine Garantie eingeräumt erhält, genau bestimmbar ist. Anleger können daher derartige Garantiefonds nur während der Zeichnungsfrist erwerben. Wer vor dem Laufzeitende den Fondsanteil zurückgibt, hat dann natürlich auch keinen Anspruch auf die eingeräumte Garantie. Außerdem ist ggf. ein Rücknahmeabschlag zu beachten.
Garantiefonds ohne feste Laufzeit sind die Ausnahme. Ihr Vorteil: Anleger können jederzeit nach Auflegung des Fonds noch Anteile erwerben. Die Garantie gilt ebenfalls für eine festen Zeitraum, zum Beispiel für das folgende Fondsgeschäftsjahr.
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