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| Geldanlage: Zinsen - Unverzinsliche Schatzanweisungen | |
Wie die Finanzierungsschätze sind sie Diskontpapiere, d. h. die Verzinsung entspricht der Differenz zwischen Nennwert und Ausgabepreis. Sie sind somit ohne Zinscoupon und ohne laufende Verzinsung ausgestattet und gehören damit zu der Gruppe der Nullkupon-Anleihen mit einer abdiskontierten Zinszahlung. Im Unterschied zu den Finanzierungschätzen richten sich U-Schätze vorwiegend an institutionelle Investoren und ausländische Zentralbanken, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist. Der Mindestauftragswert beträgt 1 Million Euro. Unverzinsliche Schatzanweisungen werden nicht an der Börse gehandelt.
Der Handel mit Bubills erfolgt ausschließlich am Sekundärmarkt, weil das Wertpapier nicht an der Börse gelistet ist. Es besteht auch für Privatpersonen keine Möglichkeit, unverzinsliche Schatzanweisungen bei der Deutsche Finanzagentur zu erwerben.
Verkauf und Verfügbarkeit von Bubills
Eine vorzeitige Rückgabe der unverzinslichen Schatzanweisungen ist nicht möglich. Sie können jedoch jederzeit auf Dritte übertragen werden. Die Verwaltung und Einlösung kann kostenfrei bei der staatlichen Deutsche Finanzagentur erfolgen. Dies kann jederzeit kostenfrei durch eine Übertragung auf das Schuldbuchkonto erfolgen.
Fazit: Die Geldanlage in unverzinsliche Schatzanweisungen steht zwar Privatpersonen auch offen. Die U-Schätze wenden sich aber vorwiegend an institutionelle Investoren wie Banken, Sparkassen, Versicherungen und Fonds. Privatanleger werden zumeist zu anderen Diskontpapieren wie Zerobonds oder anderen Nullkupon-Anelihen tendieren.
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