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Geldanlage: Zinsen - Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzanweisungen ("Schätze")

Bundesschatzanweisungen sind festverzinsliche Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland, die an der Börse gehandelt werden. Das Papier "Bundesschatzanweisung" hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren. Es gibt keinen Mindestanlagebetrag. Die Zinszahlung erfolgt jährlich.

Es handelt sich um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren darstellen. Sie werden vom Bund, den Sondervermögen, Ländern und Gemeinden aufgelegt.

Bundesschatzanweisungen ("Schätze") sind Einmalemissionen, die mit einer Laufzeit von 2 Jahren im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) ausschließlich im Tenderverfahren begeben werden. Dabei sind nur Kreditinstitute, die der sogenannten "Bietergruppe Bundesemissionen" angehören, berechtigt, für diese Wertpapiere bei der ausgebenden Stelle - Deutsche Finanzagentur - zu bieten. Nach Abgabe der Angebote der teilnehmenden Banken und Sparkassen, legt die Finanzagentur den niedrigsten akzeptierten Ausgabekurs fest. Alle Gebote, die diesen festgelegten Kurs erreichen oder übersteigen, werden berücksichtigt. Privatpersonen können direkt nach Beendigung des Bieterverfahrens die ausgegebenen Bundesschatzanweisungen an der Börse erwerben.

Verkauf und Verfügbarkeit bei einer Bundesschatzanweisung
Bundesschatzanweisungen können jederzeit an der Börse gekauft und verkauft werden. Ein Verkauf vor Ablauf der Anleihe ist mit dem normalen Kursrisiko vor Endfälligkeit behaftet. Damit lasssen sich ggf. bei sinkendem Kapitalmarktzinsniveau auch Kursgewinne realisieren. Andererseits droht bei steigendem Zinsniveau ein zumweist geringer Kursverlust.

Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Deutsche Finanzagentur erfolgen. Das Antragsformular gibt es hierzu auf "manchmal hartnäckiges Nachfragen" bei jeder Bank oder Sparkasse. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet aber eine kleine Gebühr.

Fazit: Bundesschatzanweisungen gelten nach § 1807 Abs. 1 Nr. 2 BGB als mündelsicher. Die "Schätze" bieten sich wegen ihrer Laufzeit insbesondere zur kurzfristigen Geldanlage an. Eine Anlage-Alternative ist die Festgeldanlage, die ebenfalls eine sichere und sehr empfehlenswerte Form der Geldanlage darstellt.

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