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Bundeswertpapiere der Deutsche Finanzagentur

Die Bundesrepublik Deutschland braucht viel Geld, um ihren Haushalt finanzieren zu können. Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hätte es beinahe geschafft, einen nahezu ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2010 vorzulegen. Doch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat ihm einen ganz, ganz dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Auch sein Nachfolger Wolfgang Schäuble und ggf. andere Nachfolger werden es wegen des hohen Schuldenberges zumindest in absehbarer Zeit - trotz Schuldenbremse - vermutlich nicht ohne Tricks schaffen.

Alle Bundeswertpapiere sind nach § 1807 Abs. 1 Nr. 2 BGB mündelsicher. Dies bedeutet, dass ein Vormund das Vermögen eines Mündels verzinslich in diese Papiere anlegen darf.

Mit Ausnahme der Fundierungsschuldverschreibungen, der Bundesschatzbriefe Typ B, der Tagesanleihe sowie der Diskontpapiere (Bubills, Finanzierungsschätze) besitzen die Bundeswertpapiere eine feste Verzinsung mit jährlicher Zinszahlung.

Bundeswertpapiere werden nur noch als Wertrechte emittiert. Hierbei werden die Forderungen der Gläubiger nicht in Urkunden verbrieft, sondern als Sammelschuldbuchforderung in das Bundesschuldbuch eingetragen. Durch eine rechtliche Fiktion wird eine solche Schuldbuchforderung dem Wertpapiersammelbestand gleichgestellt, sodass sich insoweit Wertrechte in keiner Weise von "echten" Wertpapieren unterscheiden.

Die Ausgestaltung als Wertrecht ermöglicht eine einfache und kostengünstige Verwaltung und Übertragung. Außerdem besteht nicht die Gefahr der Fälschung und des Verlusts durch Brand oder Diebstahl. Ferner sind Wertrechte einzelschuldbuchfähig, d.h. der Erwerber von Bundeswertpapieren kann diese auf ein persönliches Einzelschuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur übertragen lassen, wo sie dann gebührenfrei verwaltet werden.

Deutsche Finanzagentur
Das Schuldenmanagement des Bundes wird von der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (kurz: Deutsche Finanzagentur) wahrgenommen. Für den per Kredit zu finanzierenden Teil seines Haushalts bedient sich der Bund einer großen Zahl unterschiedlicher Instrumente. Einen sehr hohen Stellenwert nehmen dabei die Bundeswertpapiere ein. Zu den Standardemissionen von Bundeswertpapieren zählen Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und unverzinsliche Schatzanweisungen. Häufig trifft man noch auf den Begriff staatliche Bundeswertpapier-Verwaltung. Der Link zu dieser alten Website wird zu Recht auf die Deutsche Finanzagentur GmbH, denn die hat seit dem 01.08.2006 die Aufgaben von der Bundeswertpapierverwaltung übernommen. Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (kurz: Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes.

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Alleiniger Gesellschafter der Finanzagentur ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Finanzagentur erfüllt Aufgaben der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf.

Dem privaten Anleger ist die Finanzagentur insbesondere durch die gebührenfreie Verwaltung der Bundeswertpapiere ein Begriff. Dazu ist ein Schuldbuchkonto zu eröffnen. Alle mit der Verwaltung der Bundeswertpapiere anfallenden Aufgaben werden im Schuldbuchkonto kostenlos für den Geldanleger ausgeführt. Ausnahme: Bei einem Verkauf von börsennotierten Wertpapieren (Bundesobligationen, Bundesanleihen und Schatzanweisungen) während der Laufzeit (vor Endfälligkeit) berechnet die Deutsche Bundesbank jedoch zurzeit eine Provision von 0,4% des Kurswertes. Zu den kostenfreien Verwaltungsaufgaben gehören u.a.:

Acht goldene Regeln aus dem Werbeprospekt der Finanzagentur zu Bundeswertpapiere
Die folgenden 8 Ausführungen sind ein wörtliches Zitat aus einer Schrift der Deutsche Finanzagentur und werden ohne redaktionelle Kommentierung hier veröffentlicht. Der Inhalt (wie Beleihung in Punkt 5) ist daher teilweise auch etwas kritisch zu sehen:

  1. Bevor Sie Geld in Wertpapieren anlegen, sollten Sie als Rücklage für alle Fälle eine rasch verfügbare finanzielle Reserve, z. B. auf einem Sparkonto oder auch in Bundesschatzbriefen, bilden: etwa zwei Netto-Monatsgehälter. Darüber hinausgehende Ersparnisse können Sie dann zu höheren Zinsen in Anleihen des Bundes und seiner Sondervermögen sowie in Bundesobligationen anlegen.
  2. Bei der Auswahl von Bundesanleihen und Bundesobligationen sollten Sie zunächst darauf achten, dass ihre Restlaufzeit möglichst mit der von Ihnen gewünschten Anlagedauer übereinstimmt. So vermeiden Sie ein mögliches Kursrisiko. Sie können aber auch Bundeswertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten mischen, z. B. wenn Sie noch nicht genau wissen, wann Sie über das Geld wieder verfügen möchten.
  3. Kursschwankungen sind für Sie ohne Bedeutung, wenn Sie Ihre Wertpapiere bis zur Fälligkeit behalten. Die Rückzahlung erfolgt stets zum Nennwert von 100 %. So sichern Sie sich eine im Voraus kalkulierbare Rendite.
  4. Sparen Sie regelmäßig mit Bundeswertpapieren. Dann erzielen Sie im Auf und Ab der Zinsentwicklung eine optimale Durchschnittsverzinsung Ihrer Ersparnisse.
  5. Wenn Sie einmal vorübergehend dringend Geld brauchen, sollten Sie Ihre Bundesanleihen und Bundesobligationen nicht voreilig verkaufen. Häufig kann es günstiger sein, sie zu beleihen.
  6. Der Direkterwerb bei der Deutschen Finanzagentur der jeweils zuletzt börseneingeführten Bundesobligationen ist immer spesenfrei. Der Direkterwerb ist nur für natürliche Personen, sowie gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen möglich.
  7. Wenn Sie Depotgebühren vermeiden wollen, empfiehlt es sich, die Bundesanleihen und Bundesobligationen auf Ihren Namen in das Bundesschuldbuch eintragen und von der Deutschen Finanzagentur gebührenfrei verwalten zu lassen.
  8. Wenn Sie hohe Verkaufskosten vermeiden wollen, lassen Sie die Bundesanleihen und Bundesobligationen ins Bundesschuldbuch eintragen. Die Deutsche Finanzagentur berechnet Ihnen dann für Verkäufe lediglich eine einmalige Gebühr von 0,4 % des Kurswertes als Effektenprovision für die Auftragsausführung über die Deutsche Bundesbank.

Fazit: Auf der Website der Finanzagentur werden alle wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit Erwerb und Verwaltung von Bundeswertpapieren angesprochen. Zusätzlich unterhält die Finanzagentur noch die Website bundeswertpapiere.de, die ebenfalls hierzu Informationen bereithält. Der an Bundeswertpapieren interessierte Kunde hat so die Wahl zwischen zwei Webseiten, um sich zu informieren. Unter der Telefonnummer 0800 222 55 10 der Deutsche Finanzagentur ist außerdem ein Service-Center für Privatkunden tagsüber erreichbar. Auf rund 16 Seiten werden die Angebote der Finanzagentur in einem PDF-Leifaden dargestellt.

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