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Auf einer Seite der Finanzagentur werden die verschiedenen Wege und das Verfahren zur Eröffnung eines Schuldbuchkontos erläutert. Außerdem steht ein Antrag auf Eröffnung eines Schuldbuchkontos zum Download bereit.
Für Vorgänge auf dem Schuldbuchkonto fallen keine Gebühren an. Ausnahme: Bei einem Verkauf von börsennotierten Wertpapieren (Bundesobligationen, Bundesanleihen und Schatzanweisungen) während der Laufzeit (vor Endfälligkeit) berechnet die Deutsche Bundesbank jedoch zurzeit eine Provision von 0,4% des Kurswertes.
Zu den besonderen Vorteilen des Einzelschuldbuchkonto zählen:
Wie bei jeder Kontoeröffnung erfordert das Geldwäschegesetz eine Identifikation der Person. Zumeist wird die Identitätsprüfung (Legitimationsprüfung) mit dem PostIdent-Verfahren wahrgenommen. Die Finanzagentur als kontoführende Stelle darf über den Inhalt des Bundesschuldbuchs nur dem eingetragenen Gläubiger, seinem Vertreter und dem Rechtsnachfolger sowie staatlichen Stellen, die aufgrund eines Gesetzes auskunftsberechtigt sind, Bescheinigungen und Auskünfte erteilen. Abgesehen von den Mühen der einmaligen Einrichtung hat die Führung eines Schuldbuchkontos nur Vorteile.
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