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Geldanlage: Banksparvertrag - Sparvertrag allgemein

Sparvertrag - Alles und jedes

Mit dem Begriff "Sparvertrag" können Tausende von Sparprodukten bezeichnet werden. Nahezu jedes mittel- und langfristige Sparangebot kann darunter fallen. Bei der Geldanlage wird allgemein als Sparvertrag eine Anlageform bezeichnet, die ähnlich wie das Sparkonto dem Vermögensaufbau dient, bei der es aber (unterschiedliche) Einschränkungen über die Verfügbarkeit gibt.

Bei der Einmalanlage in einen Sparvertrag wird unterschieden zwischen dem Sparvertrag mit vereinbarter Kündigungsfrist und dem Sparvertrag mit steigender Verzinsung. Einige Beispiele zum Begriff "Sparvertrag":

5. VermBG: § 8 Sparvertrag
(1) Ein Sparvertrag im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ist ein Sparvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und einem Kreditinstitut, in dem ...

Ratensparvertrag
Der Begriff "Ratensparvertrag" besagt nur, dass Sparbeträge (Einzahlungen) in festgelegten Raten erfolgen. Die Laufzeit ist festgelegt. Ein vorzeitiger Zugriff auf das Geld ist zumeist nicht möglich. Wie bei der Lebensversicherung der Schlussgewinn, sieht ein Ratensparvertrag häufig die Zahlung eines Bonus am Laufzeitende vor. Für den Sparer sind aber mehrere Kriterien zu berücksichtigen. Der Artikel Ratgeber zum Ratensparvertrag enthält hierzu nähere Informationen.

Wachstumssparen / Zuwachssparen
Die oft als Wachstumssparen bezeichnete Form des Sparbriefs beinhaltet einen mit der Laufzeit des Sparbriefs steigenden Zinssatz. Die Wachstums- und Kapitalsparpläne der Banken sind mit den Bundesschatzbriefen Typ A und Typ B vergleichbar. Die Zinsen steigen mit der Laufzeit und über das Geld kann in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist für Spargelder verfügt werden.

Bonussparen
Das Bonussparen beruht auf einen Sparvertrag, der über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird. Bei dieser Sparbuchvariante werden die normalen Sparbuchzinsen gezahlt. Hält der Sparer bis zum Ende der Laufzeit durch, so wird ein zusätzlicher Bonus gezahlt. Die Einzahlungen können aus laufenden Raten oder einer Einmalzahlung bestehen.
Fazit: Das Bonussparen als Geldanlage ist nicht zu empfehlen. Die schlechte Verfügbarkeit und die nur mittlere Rendite sprechen dagegen.

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Ansparkonto
Das Ansparkonto ist eine Kombination von Sparbuch und Kauf von festverzinslichen Wertpapieren. Der Anleger leistet regelmäßige Sparraten (Unterbrechungen und Sonderzahlungen sind möglich) auf ein Konto. In bestimmten Zeitabständen wird das Sparguthaben zum Kauf von Wertpapieren eingesetzt.
Fazit: Mittlere Rendite und mittlere Verfügbarkeit. Bei kleinen Anlagebeträgen sollten Sie lieber Bundesschatzbriefe kaufen; größere Geldbeträge sollten direkt in Wertpapiere investiert werden.

Sparvertrag kündigen - Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist im "Kleingedruckten" des Sparvertrages geregelt. Im allgemeinen beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt der Kündigung durch den Sparer. Beispiel: Wird ein Sparvertrag mit 2-jähriger Kündigungsfrist ein Jahr nach Beginn des Sparvertrages gekündigt, wird der angesparte Betrag 3 Jahre nach Beginn des Sparvertrages ausgezahlt.

Kündigungsfrist und Kündigungssperrfrist dürfen nicht verwechselt werden. Die Kündigungssperrfrist ist der Zeitraum nach Beginn des Sparvertrages, in dem noch keine Kündigung erfolgen kann. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann der Sparer die Kündigung vornehmen und erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.

Jeder Banksparplan ist ein Sparvertrag
Alle Banksparbriefe sind Sparverträge. Jedem Banksparbrief - ob Kapitalsparplan, Bonussparplan oder wie auch immer die Bezeichnung lautet, liegt ein Sparvertrag zugrunde. Versicherungen bezeichnen Versicherungen mit einem Sparcharakter als Sparvertrag. Beispiel: Kapital-Lebensversicherung als Sparvertrag mit Risikoschutz usw. Der Begriff "Sparvertrag" richtet sich mithin nicht auf eine konkrete Produktart.

BGH-Urteil zur variablen Verzinsung von Sparverträgen
Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmäßige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam. BGH-Urteil vom 17.02.2004 (AZ: XI ZR 140/03)

In diesem wichtigen Urteil hat der Bundesgerichtshof den Banken und Sparkassen zwar keine verbindliche Bezugsgröße für die Zinsanpassungen vorgegeben. Banken und Sparkassen sind jedoch verpflichtet worden, unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarktes, die den Rahmenbedingungen der Sparform möglichst nahe kommen, eine Größe oder eine Kombination von Bezugsgrößen auszuwählen und diese zum Maßstab für die Zinsanpassungen festzulegen.

Fazit: Die Verzinsung von Banksparbriefen wird auf einigen Websites - weitgehend zusammengefasst - dargestellt. Eine wichtige und häufig auch vorzuziehende Alternative ist die Festgeldanlage, die ebenfalls eine sichere und sehr empfehlenswerte Form der Geldanlage darstellt.

Bei befristeten Sparverträgen ist der Anleger gut beraten, darauf zu achten, wie die Konditionen nach Ablauf lauten. Häufig werden derartige Verträge nach Ablauf automatisch in ein Sparkonto mit geringer Verzinsung und dreimonatiger Kündigungsfrist umgewandelt. Die Banksparverträge sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eine der attraktivsten Sparverträge bietet seit Jahren die Postbank mit Ihrer Sparcard als Sparbuch-Ersatz. Grundsätzlich sollten aber wegen der relativ langfristigen Anlage auch Alternativen wie Festgeld oder Bundeswertpapiere in der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.

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