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Die Kollektivanlage und Kollektivverwaltung über Investmentfonds ist weit verbreitet. Für diese Anlageform wird mit markanten Sprüchen geworben. Beispiele: "Kiebitzen" Sie bei Managern institutioneller Milliarden-Fonds. Das "Anlageinstrument der Vernunft" usw. Diese bequeme Form der Vermögensverwaltung ist wegen der Einstiegs- und Verwaltungsgebühren vom Anleger zu honorieren. Um eine ausreichende Risikostreuung in verschiedenen Märkten zu erreichen, hat der Anleger neben der aktiven Fondsverwaltung noch die Möglichkeit, sehr preiswert Marktindizes mittels ETF zu kaufen. Weltweit setzen immer mehr private und professionelle Anleger auf diese Form der Vermögensanlage.
Vermögensmix
Wenn Sie zu den Glücklichen zählen, die bereits ein erhebliches Vermögen ihr eigen nennen, kommt dem aktuellen Vermögensmix eine erhebliche Bedeutung für zukünftige Anlagen zu. Vermögensmix und Risikomix heißen die Stichworte. Am Anfang steht die Inventur. Jeder seriöse fremde Vermögensverwalter würde zunächst eine Bestandsaufnahme machen. Das bestehende Vermögen sollte dabei idealerweise nach den folgenden Kriterien eingeteilt werden:
Die Vermögensanalyse zeigt, wo in der Vergangenheit die Akzente zu stark oder zu schwach gesetzt worden sind. Ein darauf aufbauender Vermögensmix kann und sollte vielleicht auch zu unterschiedlichen Vermögensverwaltungen führen. Um die vermietete Eigentumswohnung kümmert sich der Verwalter und ggf. auch der Eigentümer selbst. Für die Finanzanlagen kann der Fondsmanager zuständig sein.
Die professionelle Vermögensverwaltung
Banken und professionelle Vermögensverwalter teilen Kunden in "Vermögensschubladen" auf. Einige Vermögensverwalter verlangen 1 Million Euro Mindestanlagebetrag. Die großen Banken sind in ihrem Privatkundengeschäft "Private Banking" nicht ganz so anspruchsvoll. Grundregel: Eine professionelle Vermögensverwaltung ist nur etwas für Personen mit hohem Vermögen und viel Vertrauen in den Vermögensverwalter. Eine kritische Einstellung gegenüber dem Vermögensverwalter ist sehr zu empfehlen. In der Regel verdienen Vermögensverwalter an Provisionen für die Vermittlung von Kapitalanlagen. Bei einer Vermögensberatung sollte jedoch keine erfolgsabhängige Servicegebühr auf Wertsteigerungen eines Fonds vereinbart sein. Denn bei Wertverlusten erfolgt sicherlich keine Gutschrift einer "Servicegebühr-Rückerstattung". Die reine Honorarberatung erfolgt in Deutschland vornehmlich beim "betuchten Kundenkreis".
Anleger müssen dem Vermögensverwalter praktisch eine Blankovollmacht unterschreiben. Die individuellen Anlegerwünsche werden in gesondert vereinbarten Anlagerichtlinien festgehalten. Beispiel: Wie risikoreich soll die Anlage erfolgen? Was sind die Schwerpunkte der Anlagen: Sollen auch ausländische Aktien oder Nebenwerte gekauft werden? Der Vermögensverwalter kann allenfalls haftbar gemacht werden, wenn er grob gegen diese Richtlinien verstößt.
Vermögensverwaltung im Ausland
Deutsches Kapital ist in der Vergangenheit vornehmlich aus einem Grund in ein ausländisches Depot geflossen: Der deutsche Fiskus (oder Ehepartner usw. ) sollte nichts vom Vermögen und den Erträgen erfahren. Eine vermeintlich höhere Sicherheit für Einlagen im Ausland als die Einlagensicherung in Deutschland kann kaum der Grund gewesen sein. Auch sind ausländische Vermögensverwalter sicherlich nicht (deutlich) besser.
Teilweise gibt es im Ausland gar keinen Garantiefonds, der bei einer Bankenpleite die Zahlungsverpflichtung übernimmt. In den EU-Ländern gibt es für Kundeneinlagen (Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch) aber Mindestabsicherungen. Seit dem 1. Januar 2011 ist eine Anhebung der Mindestabsicherung auf 100.000 Euro erfolgt. Siehe aus deutscher Sicht auch den Artikel zur Einlagensicherung bei Geldanlagen. Eine Einlagensicherung greift nicht bei Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Zertifikaten und anderen Schuldverschreibungen. Bei Rückzahlung kommt es auf die Bonität des Emittenten an.
Ob das angelegte Geld im schlimmsten Fall ("worst case") bei einer deutschen Tochtergesellschaft einer Bank im Ausland sicherer als bei einer rein ausländischen Bank ist, kommt auch auf die Größe der Bank an. Dabei kann man annehmen: "Too big to die". Große Banken, deren Zusammenbruch eine Finanzkrise verstärken könnten, werden sicherlich - soweit wie möglich - staatlich gestützt. Beispiel: Hypo Real Estate in Deutschland und Fortis in den Benelux-Ländern. Einlagen bei Tochtergesellschaften großer deutscher Banken sind zumeist durch Patronatserklärungen ihrer deutschen Muttergesellschaften weitgehend sicher.
Ein Hauptmotiv für die Verlagerung von Kapital ins Ausland war das Verschweigen des Vermögens bzw. der Einkünfte. Seit dem 1. Juli 2005 wird zumindest bei den meisten klassischen Kapitalanlagen in Luxemburg, Belgien und Österreich eine mit der Zeit steigende Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte einbehalten. Mit den anderen EU-Ländern können Kontrollmitteilungen ausgetauscht werden. Die verbalen Angriffe des ehemaligen Finanzministers Steinbrück haben mit französischer Unterstützung geholfen, dass nun weltweit recht stark Steueroasen bekämpft werden. Das Motiv "Steuern sparen" hat daher deutlich an Attraktivität verloren. Wohlhabende Anleger folgen eher dem Sicherheitsprinzip nach dem Motto: "Man weiß nie. Vielleicht ist es irgendwann gut, einen Teil des Vermögens im Ausland angelegt zu haben".
Einige "Vermögensverstecker" haben schon "ihr blaues Wunder" erlebt, als sie Schwarzgelder vor dem deutschen Fiskus im Ausland renditeträchtig anlegen wollten. Auch die ausländischen Empfänger wissen, dass der Anlagebetrag zumeist aus Schwarzgeld besteht. Wird dann Geld unterschlagen oder nur schlecht verwaltet, so muss der Vermögensverwalter nicht damit rechnen, gerichtlich belangt zu werden. Ein Schwarzgeldanleger wird aus Angst vor Aufdeckung der eigenen Steuerhinterziehung eine Anzeige scheuen.
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