Geldautomat zahlt nicht aus
Eine Fehlfunktion eines Bankautomaten zu beweisen, ist nicht einfach. Beispiel: Ein Bankkunde hatte vergeblich versucht, rund 510 EUR abzuheben. Dies gelang nicht und die Kundin musste feststellen, dass ihr Konto trotzdem mit 510 EUR belastet wurde. Die Bank behauptete, dass die Kundin das Geld ausgezahlt bekommen habe, da die Maschine immer einwandfrei funktioniere. Das Gericht sah das anders: Die Bank müsse beweisen, dass die Kundin den Geldbetrag auch wirklich erhalten habe. Wo immer die "Fehlerquelle Mensch" im Spiel sei, funktioniere eine Maschine eben nicht ordnungsgemäß.
So ist denkbar, dass Bankmitarbeiter beim Auffüllen des Automaten Banknoten falsch gezählt hätten. Im Sachverhalt wurden zudem in den Geldausgabeprotokolle der Bank handschriftliche Korrekturen festgestellt. Dies ist nach Ansicht der Richter ein Indiz dafür, dass der Fehler von einem Mitarbeiter begangen worden sei. Fazit: Die Bank musste der Kundin die 510 EUR erstatten (AG Essen, Az. 21 C 518/99).