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Geldanlage: Geschlossene Fonds - Startseite

Grundlagen zu Geschlossene Fonds

Dies ist die Startseite der Rubrik "Geschlossene Fonds". Ein geschlossener Fonds ist letztlich eine unternehmerische Beteiligung. In diesen (geschlossenen) Investmentfonds investieren eine begrenzte Zahl von Investoren ein vorgegebenes Eigenkapital zur Finanzierung eines größeres Projektes. Der Fonds wird geschlossen, wenn die erwünschte Eigenkapitalquote erreicht ist. Als unternehmerische Beteiligung droht im schlimmsten Fall der Totalverlust. Die Beteiligungsmodelle sind zumeist auf 10 Jahre oder noch länger ausgerichtet. Geschlossene Fonds kommen daher nur für Investoren in Betracht, die langfristig nicht auf ihren Kapitaleinsatz angewiesen sind.

Geschlossene Fonds haben in den letzten Jahren viele schlimme Nachrichten produziert. Über Betrug, nachträglicher Nichtanerkennung steuerlicher Verluste bis hin zum starken Einbruch des Neugeschäftes in den Krisenjahren 2008 bis 2010 gab es fast nur schlechte Nachrichten. Es kann für diese Branche nur besser werden und "Schnäppchenfonds" sichern sich bereits zunehmend Objekte zum günstigen Einkaufspreis. Denn bei vielen geschlossenen Fonds liegt ein maßgeblicher Teil des möglichen Gewinnes im Einkauf. "Betuchte" Anleger ab ca. 250.000 Euro bis 500.000 Euro Kapitalvermögen sollten daher nicht grundsätzlich einen Umweg um geschlossene Fonds machen, weil diese Anlageform mittlerweile zu einer echten Assetklasse aufgestiegen ist. Wer sich für diese Anlageform interessiert, kann von dieser Startseite zu geschlossene Fonds im nachstehenden Kästchen direkt auf ausgewählte Artikel springen.

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Geschlossene Fonds
- Einleitung
- Checkliste für Kauf
- Immobilienfonds
- Mobilien-Leasingfonds
- Flugzeug- / Turbinenfonds
- Containerfonds
- Schiffsfonds / -beteiligung
- (Zweitmarkt-) -Policenfonds
- US-Policenfonds
- Private-Equity-Fonds
- Zweitmarktfonds
- Medienfonds / Filmfonds
- Zweitmarkt für Fonds
- Verkauf Immobilienfonds

- Medienfonds /Bank-Haftung
- Steuerrisiko Leasingfonds
- Steuerrisiko Flugzeugfonds
- prozesskostenfonds.htm
- Haftung bei Immobilienfonds
- Verkauf - Prospekthaftung
- Provision / Kickbacks
- Cinerenta Filmfonds
- Steuersparfonds
- Tonnagesteuer / Schiffsfonds

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Statt Steuerstundungsmodell jetzt Renditemodell
Während früher Anleger mit Steuervorteilen für geschlossene Fonds geworben wurden, sind die steuerlichen "Schlupflöcher" nach und nach geschlossen worden (siehe Gesetzesänderung zu Steuersparfonds). Die Anlage in einen geschlossenen Fonds bedeutet steuerlich für den Anleger in der Regel "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".

Wer bis 2005 als Privatinvestor einen hohen Grenzsteuersatz hatte, konnte mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds den Zeitpunkt der Versteuerung in die Zukunft verlagern, wenn - zum Beispiel im Rentenalter - der persönliche Steuersatz vermutlich niedriger sein wird (Steuerstundungsmodell). Mit der Einführung des § 15a und § 15b Einkommensteuergesetz wurde eine drastische Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell eingeführt.

Haftungsfalle: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
In der Regel ist ein geschlossener Fonds rechtlich als Kommanditgesellschaft gegründet worden. Als Kommanditist haftet der Anleger grundsätzlich nur mit seiner Einlage. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) haftet der Gesellschafter nicht nur mit seiner Einlage, sondern mit seinem gesamten Privatvermögen.

Information über andere Zeichner der Fondsanteile
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11. Januar 2011 - II ZR 187/09 das Prinzip der Vertraulichkeit von Kapitalanlagen in geschlossenen Fonds zunichte gemacht. In diesem Grundsatzurteil ist eine Treuhandgesellschaft verpflichtet worden, den Beteiligten die Adressen aller übrigen Zeichner von Fondsanteilen aufzugeben. Der Kapitalanleger kann damit nicht mehr darauf vertrauen, dass seine Beteiligung am geschlossenen Fonds nicht bekannt wird.

Der BGH setzt damit seine Rechtsprechung fort, die auch schon im Beschluss vom 21. September 2009 - II ZR 264/08 deutlich wurde. Auszug aus dem Leitsatz: "Die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die das Recht der Gesellschafter, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, ist unwirksam. Ein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität besteht weder allgemein noch unter datenschutz-rechtlichen Gesichtspunkten."

Fondstypen und Investment-Schwerpunkte
Geschlossene Fonds investieren größtenteils in Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Flugzeugen, Medienproduktionen, Windkraftanlagen, Solarparks, Lebensversicherungsverträgen und auch in zukunftsträchtige Unternehmen aus den Bereichen IT oder Gentechnologie. Die am meisten verbreiteten geschlossenen Fonds sind daher:

Fazit: Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kommt wegen der vielen Unsicherheiten nur für fortgeschrittene Anleger mit einem kleineren Vermögensanteil in Betracht. So gibt es bei geschlossenen Fonds keine Sicherheiten wie Einlagensicherungsfonds oder Sondervermögen. Auch droht eine Nachschusspflicht bei GbR-Fonds statt KG-Modell. Bei Pflichtverstößen oder Fehlern der Fondsmanager haftet zumeist auch nur deren Eigenkapital. Einige "Alt-Anleger" müssen auch noch die nachträgliche Streichung der bisherigen Steuervorteile wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht befürchten.

Die mangelnde Fungibilität ist ein weiterer gravierender Nachteil. Ein Verkauf von Anteilen an geschlossenen Fonds vor der Fondsauflösung ist häufig schwierig. Der Preis der am Zweitmarkt für geschlossene Fonds zu erzielen ist, orientiert sich an Angebot und Nachfrage und liegt häufig stark unter den Erwartungen des Anteilsverkäufers. Manchmal bedarf die Veräußerung auch der Zustimmung des Initiators. Auch wenn die Zustimmung nur aus "wichtigem Grund" versagt werden darf, handelt es sich um eine Hürde und Streitpotenzial. Beispiel: Liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der vorgesehene Verkaufspreis sehr niedrig ist? Denn dieser Preis erlaubt schließlich Rückschlüsse auf die Bewertung der Beteiligung aller anderen Gesellschafter.

Andererseits sind mit geschlossenen Beteiligungen auch hohe Renditen erzielbar. So gehören im Bereich der privaten Vermögensverwaltung für "betuchte" Anleger geschlossene Beteiligungen bei einer langfristigen Kapitalanlage zum Standardprogramm. Auch unter dem Gesichtspunkt "Renditesteigerung und Risikostreuung" macht eine ausgewogene Mischung Sinn. Es bleibt aber ein langfristiges Investment für risikobereite Anleger, die auch einen Verlust hinnehmen können.

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