Grundlagen zu Geschlossene FondsDies ist die Startseite der Rubrik "Geschlossene Fonds". Ein geschlossener Fonds ist letztlich eine unternehmerische Beteiligung. In diesen (geschlossenen) Investmentfonds investieren eine begrenzte Zahl von Investoren ein vorgegebenes Eigenkapital zur Finanzierung eines größeres Projektes. Der Fonds wird geschlossen, wenn die erwünschte Eigenkapitalquote erreicht ist. Als unternehmerische Beteiligung droht im schlimmsten Fall der Totalverlust. Die Beteiligungsmodelle sind zumeist auf 10 Jahre oder noch länger ausgerichtet. Geschlossene Fonds kommen daher nur für Investoren in Betracht, die langfristig nicht auf ihren Kapitaleinsatz angewiesen sind. Geschlossene Fonds haben in den letzten Jahren viele schlimme Nachrichten produziert. Über Betrug, nachträglicher Nichtanerkennung steuerlicher Verluste bis hin zum starken Einbruch des Neugeschäftes in den Krisenjahren 2008 bis 2010 gab es fast nur schlechte Nachrichten. Es kann für diese Branche nur besser werden und "Schnäppchenfonds" sichern sich bereits zunehmend Objekte zum günstigen Einkaufspreis. Denn bei vielen geschlossenen Fonds liegt ein maßgeblicher Teil des möglichen Gewinnes im Einkauf. "Betuchte" Anleger ab ca. 250.000 Euro bis 500.000 Euro Kapitalvermögen sollten daher nicht grundsätzlich einen Umweg um geschlossene Fonds machen, weil diese Anlageform mittlerweile zu einer echten Assetklasse aufgestiegen ist. Wer sich für diese Anlageform interessiert, kann von dieser Startseite zu geschlossene Fonds im nachstehenden Kästchen direkt auf ausgewählte Artikel springen. -
Statt Steuerstundungsmodell jetzt Renditemodell Wer bis 2005 als Privatinvestor einen hohen Grenzsteuersatz hatte, konnte mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds den Zeitpunkt der Versteuerung in die Zukunft verlagern, wenn - zum Beispiel im Rentenalter - der persönliche Steuersatz vermutlich niedriger sein wird (Steuerstundungsmodell). Mit der Einführung des § 15a und § 15b Einkommensteuergesetz wurde eine drastische Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell eingeführt.
Haftungsfalle: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Fondstypen und Investment-Schwerpunkte
Fazit: Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kommt wegen der vielen Unsicherheiten nur für fortgeschrittene Anleger mit einem kleineren Vermögensanteil in Betracht. So gibt es bei geschlossenen Fonds keine Sicherheiten wie Einlagensicherungsfonds oder Sondervermögen. Auch droht eine Nachschusspflicht bei GbR-Fonds statt KG-Modell. Bei Pflichtverstößen oder Fehlern der Fondsmanager haftet zumeist auch nur deren Eigenkapital. Einige "Alt-Anleger" müssen auch noch die nachträgliche Streichung der bisherigen Steuervorteile wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht befürchten. Die mangelnde Fungibilität ist ein weiterer gravierender Nachteil. Ein Verkauf von Anteilen an geschlossenen Fonds vor der Fondsauflösung ist häufig schwierig. Der Preis der am Zweitmarkt für geschlossene Fonds zu erzielen ist, orientiert sich an Angebot und Nachfrage und liegt häufig stark unter den Erwartungen des Anteilsverkäufers. Manchmal bedarf die Veräußerung auch der Zustimmung des Initiators. Auch wenn die Zustimmung nur aus "wichtigem Grund" versagt werden darf, handelt es sich um eine Hürde und Streitpotenzial. Beispiel: Liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der vorgesehene Verkaufspreis sehr niedrig ist? Denn dieser Preis erlaubt schließlich Rückschlüsse auf die Bewertung der Beteiligung aller anderen Gesellschafter. Andererseits sind mit geschlossenen Beteiligungen auch hohe Renditen erzielbar. So gehören im Bereich der privaten Vermögensverwaltung für "betuchte" Anleger geschlossene Beteiligungen bei einer langfristigen Kapitalanlage zum Standardprogramm. Auch unter dem Gesichtspunkt "Renditesteigerung und Risikostreuung" macht eine ausgewogene Mischung Sinn. Es bleibt aber ein langfristiges Investment für risikobereite Anleger, die auch einen Verlust hinnehmen können. Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit
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