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Geldanlage: Geschlossene Fonds - Zweitmarkt

Zweitmarkt für geschlossene Beteiligungen

Der Verkauf von Anteilen an einem geschlossenen Fonds vor dem Laufzeitende ist immer problematisch. So sind "Gebrauchte" Anteile an geschlossenenen Fonds (geschlossene Beteiligung) grundsätzlich nur schwer verkäuflich. Mittlerweile hat sich jedoch ein Sekundärmarkt für geschlossene Beteiligungen etabliert. Unter dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds versteht man eine Plattform oder einen Markt, in dem die Anteile (zumeist Kommanditanteile) an bestehenden geschlossenen Fonds vor dem Laufzeitende gehandelt werden. Der Preis für Anteile an geschlossenen Fonds orientiert sich an Angebot und Nachfrage. Es besteht kein voll funktionstüchtiger Zweitmarkt für alle Anteile.

Der Sekundärmarkt wird von Emissionshäusern, Maklern und institutionellen Investoren unterhalten. Als Käufer treten private wie auch institutionelle Investoren (z.B. Zweitmarktfonds) auf. Aufgrund der schlechten Liquidität und der fehlenden Vergleichbarkeit der Fonds sind marktgerechte Preise nicht garantiert. Der Handel unterliegt auch keiner staatlichen Kontrolle.

Bei den Plattformen für einen Zweitmarkt ist zu unterscheiden zwischen unabhängigen Zweitmarktplattformen wie zum Beispiel der Fondbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und initiatorenabhängigen Plattformen, bei denen nur die eigenen aufgelegten Beteiligten gehandelt werden.

Initiatorenübergreifende Sekundärmärkte
Einige Anbieter sind bereits gescheitert. So führt zum Beispiel ein Link zur Domain "zweitmarktplus.de" ins Leere. Alle Anbieter haben sich wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen oder sind sogar insolvent geworden. Klarer Marktführer ist die Handelsplattform zweitmarkt.de. Auf ihr werden täglich auch die aktuellen Kurse und Handelsvolumina auch grafisch aufbereitet. Ein Auftrag wird im Rahmen eines Bietungsverfahrens ausgeführt. Es werden mithin die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten (bis 14:00 Uhr) gesammelt. Vorrang haben das höchste Kaufgebot und das niedrigste Verkaufsangebot (Preispriorität). Bei erfolgreicher Vermittlung ist an die Plattform vom Käufer und vom Verkäufer eine Provision in Höhe von jeweils 2,5% des Kaufpreises, mindestens jedoch 250 Euro zu zahlen.

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Vor dem Verkauf Auswirkungen und Hindernisse prüfen
Vor dem Verkauf einer "gebrauchten" geschlossenen Beteiligung sollte die steuerliche Situation geprüft werden. Stichworte: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder Versteuerung des Unterschiedsbetrages bei der Tonnagebesteuerung. Wesentliche Probleme beim Verkauf von geschlossenen Beteiligungen können sich durch Verkaufsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag ergeben. Auch können nicht alle wirtschaftlichen Risiken, insbesondere bestehende Nachschusspflichten, auf den Käufer übertragen werden.

Rückforderungen von Ausschüttungen im Insolvenzfall
Auch nach erfolgtem Verkauf über eine Zweitmarktbörse ist der Anleger nicht generell von allen Pflichten befreit. So können auch noch Forderungen (Nachschuss und Rückforderung von Ausschüttungen) an ihn gestellt werden. Im Verkaufsvertrag an der Zweitmarktbörse ist zumeist geregelt, dass der Erwerber für Rückforderungen von Ausschüttungen einzustehen hat. Doch wenn der Käufer dazu nicht in der Lage, kann sich der Insolvenzverwalter auch an den alten Eigentümer halten. Dabei gilt eine Frist bis zu fünf Jahre nach der Übertragung des Anteils. Diese Erfahrung mussten zum Beispiel Gesellschafter von Schiffsbeteiligungen in den Jahren 2008 und 2009 machen.

Sind sich Verkäufer und Käufer über den Kaufpreis und den Übertragungszeitpunkt einig, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Die Übertragung der Beteiligung auf den Käufer erfolgt dann nach Kaufpreiszahlung durch den Treuhänder der entsprechenden Gesellschaft.

Fazit: Die Handelbarkeit von geschlossenen Beteiligungen hat sich in den letzten Jahres verbessert. Ein wesentlicher Aspekt liegt dabei auch im Wegfall des früheren Steuersparmodells. Die Investition in eine geschlossene Beteiligung muss sich jetzt betriebswirtschaftlich rechnen und der Fondsanteil ist damit zu einer Assetklasse aufgewertet worden.

Ein Verkauf vor dem Laufzeitende ist aber mit mehreren Unsicherheiten behaftet. Beispiele: Muss der Komplementär dem Verkauf zustimmen und hat er ein Vorkaufsrecht? Führt der Verkauf zu einer besonderen steuerlichen Belastung? Wieviel ist die Beteiligung überhaupt wert (Problem der Wertermittlung)? Manchmal ist es besser, einfach bis zum Ende der Laufzeit durchzuhalten.

Verwandt: Zweitmarkt für geschlossene Fonds und Ratgeber Geschlossene Fonds
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