Gewährträgerhaftung - Wegfall für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Seit dem 18.07.2005 ist die Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute entfallen. Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sind damit einem härteren Bankwettbewerb ausgesetzt. Auch Fusionen öffentlich-rechtlicher oder genossenschaftlicher Kreditinstitute mit privaten Banken stehen uns bevor. So hatte im Juni 2005 die Commerzbank bereits ihr Interesse an der WestLB bekräftigt. Die CDU-FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen sieht in ihrem Regierungsprogramm auch einen Verkauf ihrer Anteile an der WestLB vor.

Die Gewährträgerhaftung besagte, dass Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung Ihrer Forderungen durch den jeweiligen Anstaltsträger (zum Beispiel die Kommune oder das Bundesland) haben, falls die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt (Sparkasse oder Landesbank) die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr befriedigen kann. Dieser Vorteil ist mit Wirkung vom 18. Juli 2005 entfallen.

Damit ist auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Banken entfallen. Folge: höhere Refinanzierungskosten für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, so zum Beispiel höhere Kosten für die Einlagensicherung. Im Zweifel bedeutet dies auch eine Abwälzung der höheren Kosten auf die eigenen Bankkunden. Weiterhin sind denkbar: strukturelle Anpassungen, wie Schließung unrentabler Filialen und verschärftes Kostenmanagement.

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