Dispositionskredit (Überziehungskredit)

Ein Überziehungskredit heißt bei Geschäftsleuten Kontokorrentkredit und bei Privatpersonen Dispositionskredit oder kurz Dispokredit oder nur "Dispo". Ein derartiger Kredit soll nur der Deckung eines sehr kurzfristigen Geldbedarfs dienen, sonst ist er viel zu teuer. Er eignet sich daher nur für tatsächlich sehr kurzfristige Finanzierungen, denn der Zinssatz ist im Vergleich zu einem Kleinkredit viel höher.

Innerhalb einer von der Bank vorgegebenen Kreditlinie darf das Girokonto überzogen werden. Der Dispokredit steht also dauerhaft und "bis auf Weiteres" zur Verfügung. Dieser Dispositionskredit gilt allerdings nicht für Kontoinhaber, die minderjährig sind. Der Kreditrahmen hängt von der Kreditwürdigkeit des Bankkunden ab. Hierbei spielt die Höhe der monatlichen Einkünfte des Antragsstellers eine zentrale Rolle. Ein Überziehungskredit wird zumeist ohne einen formellen Kreditantrag oder Kreditvertrag gewährt. Voraussetzung für einen Dispokredit sind grundsätzlich regelmäßige Geldeingänge.

Überziehungskredit nur für kurzfristrigen Geldbedarf
Der Dispositionskredit ist praktisch eine Kreditlinie. Aus diesem Grund eignet er sich besonders zur Überbrückung eines sehr kurzfristigen Geldbedarfs. Ein Dispositionskredit kann jederzeit und ohne Ankündigung in Anspruch genommen werden. Der Zweck des Dispo ist die Überbrückung kurzfristig anstehender Engpässe in der Liquidität. Ist sichergestellt, dass es sich wirklich nur um einen vorübergehenden Kreditbedarf handelt, ist der Überziehungskredit in der Tat eine flexible und preisgünstige Kreditform. Wird jedoch der Dispositionskredit für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, so wird er zu einem besonders teuren Kredit.

Besondere Sicherheiten werden in der Regel nicht verlangt. Allgemeine Voraussetzung ist zumeist nur eine "saubere Schufa" und ein festes monatliches Einkommen. Mehr ist auch deswegen nicht erforderlich, weil die Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Pfandrecht an den Ansprüchen des Kunden gegenüber der Bank vereinbart. Dies bedeutet, dass die Bank bei Nichtzahlung auf bei der Bank unterhaltenen Konten und Spareinlagen oder verwahrten Wertpapieren zugreifen kann.

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Kreditgewährung ohne Kreditantrag
Die Bank bietet den Dispositionskredit in der Regel unaufgefordert an. Die Höhe des eingeräumten Dispos entspricht ungefähr dem dreifachen Monats-Nettoeinkommens des Bankkunden. Über die Einräumung der "Dispo-Kreditlinie" erhalten die Bankkunden auch nicht immer eine schriftliche Mitteilung. Dies kann problematisch sein, weil die bequeme Art der Geldbeschaffung beim Dispositionskredit bei manchen Menschen einen Gewöhnungseffekt bewirkt. Umfangreich und besonders aussagekräftig ist ein eingebauter Vergleich mit der Auflistung der geringsten Dispozinsen in einem Girokontenvergleich. Die verlangten Zinssätze für einen Dispositionskredit schwanken von Bank zu Bank teilweise enorm. Wegen der Gefahr des Gewöhnungseffektes sollte die Höhe der Dispozinsen aber kein entscheidendes Kriterium für die Auswahl einer Bankverbindung sein.

Keine Gebühr für Überziehungsbearbeitung
Die Bank oder Sparkasse darf ihren Kunden keine Zahlung eines Entgelts für eine Überziehungsbearbeitung auferlegen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (Sparkasse) ist zu verwerfen. So hat das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 21.09.2009 - 31 U 55/09 einer Sparkasse in Dortmund auf Klage der Verbraucherzentrale NRW untersagt, in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis aufzuführen: "Einlösung nicht gedeckter Schecks, Wechsel und Lastschriften ... Privatgirokonten: Kondition pro Überziehungsbearbeitung: 3,00 EUR". Die Sparkasse trifft insoweit eine Kreditentscheidung, wenn der eingeräumte Verfügungsrahmen nicht ausreicht. Eine solche Kreditentscheidung sei jedoch nicht entgeltfähig, weil sie alleine im Interesse der Sparkasse bzw. Bank erfolge.

In die gleiche Richtung zeigt das Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.05.2009 - Az. 2-02 O 3/09. So hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Commerzbank AG wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt, wonach bei Überziehung des Girokontos für jede Überweisung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben wird. Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 04.08.2010 - Az. 23 U157/09 die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt. Begründung: Durch den wegen der Überziehung des Dispokredits anfallenden höheren Dispozins sei das höhere Risiko der Bank bereits abgedeckt. Die Gebührenklausel sei aber auch deshalb unwirksam, da sie überraschend und damit nicht hinreichend transparent sei.

Änderungen zum Überziehungszinsssatz / Dispozinssatz
Grundsatz: Überziehungszinsen sind immer teuer. Daher kommt diese Kreditform auch nur für einen sehr kurzzeitigen Liquiditätsbedarf in Betracht. Um so ärgerlicher ist es für den Bankkunden, wenn er die Überziehungslinie überschreitet oder wenn die Bank diese Überziehungslinie herabsetzt ohne den Kunden zu informieren. Änderungen der Überziehungslinie oder des Zinssatzes für den Dispokredit finden sich bei fast allen Kreditinstituten auf dem Kontoauszug. Teilweise werden entsprechende Mitteilungen auch gesondert mit den Auszügen versandt bzw. am Kontoauszugsdrucker ausgedruckt.

Die Höhe des Dispozinssatzes kann das Kreditinstitut weitgehend nach eigenem Ermessen festsetzen. Die Grenze bildet das Wucherverbot nach § 138 BGB. Das Kreditinstitut muss den Kontoinhaber darauf hinweisen, wenn sie den Dispozinssatz erhöht. Ohne entsprechende Information hat der Kontoinhaber sonst zunächst Anspruch auf den bisherigen günstigeren Dispozinssatz.

Besonders teuer ist das Überziehen der eingeräumten Dispokreditlinie, weil dann zusätzliche Überziehungszinsen anfallen. Außerdem kann es zur Kündigung des Überziehungskredites und einer Schufa-Mitteilung kommen.

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