Bankkarte - Bankkundenkarte - Debitkarte

Inhaber eines Girokontos erhalten üblicherweise eine Bankkunden-Karte, die mit verschiedenen Funktionen bestückt ist. Immer mehr Bankkarten enthalten bereits einen Chip für das bargeldlose Bezahlen. Neben dem Abheben von Bargeld und dem bargeldlosen Bezahlen ermöglichen Bankkarten auch das Ausdrucken von Kontoauszügen und vieles mehr. Die Funktionen des Chips auf der Bankkundenkarte (Stichwort: Geldkarte) sind noch lange nicht ausgereizt.

Ein Standard im Zahlungsverkehr ist derzeit das "girocard". Bei diesem verbreiteten Verfahren werden die Inhaber einer Debitkarte(ehemals EC-Karte) um die Eingabe der persönlichen Geheimzahl am Kartenterminal des Händlers gebeten. Diese Zahlungsweise ist etwas zeitaufwändig und kann daher die Warteschlange an der Kasse verlängern. Grund. Es wird hierbei eine Online-Anfrage an Ihre Bank gestartet, die mit der Autorisierung der Anfrage eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Händler abgibt und den Betrag Ihrem Bankkonto belastet.

Auch im Ausland gibt es mittlerweile sehr viele Geldautomaten zum "Zapfen" von Bargeld. Zumeist ist dieser Weg der Bargeldbeschaffung auch günstiger als der Umtausch von Geld in die jeweilige Landeswährung. Anhand des Akzeptanzzeichens ist erkennbar, ob die Bankkarte vom Geldautomaten akzeptiert wird. Sehr verbreitet ist das Maestro-Zeichen, das in sehr vielen Ländern und vor allem auch in Nordamerika auf den Geldautomaten zu finden ist. Die jeweiligen Gebühren für eine Abhebung von Bargeld im Ausland differiert und kann im Preisverzeichnis der Bank in der Filale oder im Internet eingesehen werden.

Geldkarte aufladen und zahlen
Viele Bankkundenkarten enthalten im Chip auch die so genannte Geldkarten-Funktion. Hiermit können kleinere Beträge schnell und bargeldlos bezahlt werden. Das ist bequem und geht schnell und eine Geheimzahl ("PIN-Eingabe") ist auch nicht mehr erforderlich. Damit dies auch funktioniert, ist die Geldkarte zunächst mit einem Guthaben (maximal 200 Euro) zu füllen. Das "Tanken von Geld" ist an Geldautomaten, an speziellen Ladegeräten und mit Browser-Erweiterungen auch über das Internet möglich.

Beim späteren Zahlvorgang werden die jeweiligen Beträge direkt vom noch vorhandenen Guthaben (Ladebetrag) der Geldkarte abgezogen. Besonders praktisch ist die Geldkarte beim Ticketkauf im öffentlichen Personennahverkehr und an Automaten wie Parkscheinautomat. Auf der Website Geldkarte.de werden die aktuellen Entwicklungen für Privatnutzer und Geschäftspartner eingehend dokumentiert. So können zum Beispiel auch Zuschauer im Stadion von Bayer 04 Leverkusen per Geldkarte bezahlen. Die Chipkarte wird an ein Lesegerät gehalten und der Zahlvorgang ist erfolgt. Auch Würtschen und Bier lassen sich teilweise in der Halbzeitpause "im Vorübergehen" bezahlen.

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Verlust oder Diebstahl der Bankkundenkarte
Bei Verlust kann die Bankkundenkarte (Debitkarte ehemals EC-Karte) über die zentrale Telefonnummer +49 (0) 1805 / 021 021 auch außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank gespert werden. Wenn Sie eine Debitkarte sperren lassen möchten, die von einer Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenkasse ausgegeben wurde, können Sie auch die Telefonnummer 116 116 anrufen. Sofern auch andere Geldinstitute am zentralen Sperrnotruf teilnehmen, kann über 116 116 auch die Bankkundenkarte gespert werden. Für die Sperrung Ihrer Bankkunden-Karte benötigen Sie Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl. Für die Entsperrung ist der direkte Kontakt zur kontoführenden Bank erforderlich.
Sperr-Notruf aus dem Ausland: +49 - 116 116 oder alternativ unter der Berliner Rufnummer +49 - 30 4050 4050.

Die meisten Geschädigten gehen davon aus, dass eine Sperrung der Bankkarte nach einem Diebstahl oder sonstigem Verlust bei der jeweiligen Zahlungsgesellschaft einen vollständigen Schutz bietet. Damit wird jedoch nur der widerrechtlichen Nutzung der Debitkarte im PIN-Verfahren – Authentifizierung mittels Geheimzahl – Einhalt geboten. Eine Nutzung im so genannten Elektronischen Lastschriftverfahren durch Vorlage der Karte und Fälschens der Unterschrift ist jedoch nach wie vor möglich.

Im Projekt KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) ist die Polizei elektronisch über das Euro Handelsinstitut mit Einzelhändlern und Netzbetreibern verbunden und übermittelt mit Einverständnis der Anzeigenden bzw. Geschädigten die Daten der Bankkarte-/Kreditkarte in die Sperrdateien der Kassensysteme.

Die neuen Geschäftsbedingungen im Zahlungsverkehr (z.B. Girokonto) begrenzen bei einem Bankkartenverlust den verschuldensunabhängigen Eigenanteil für den Verbraucher mit bis maximal 150 Euro. Die 150 Euro sind der Maximal-Betrag. Einige Banken und Sparkassen begrenzen zum Beispiel die Haftung ihrer Bankkunden auf maximal 50 Euro oder verlangen die verschuldensabhängige Haftung nur für Schäden im Zusammenhang mit der EC-Karte und nicht mit der Kreditkarte.

Problematisch sind die Fälle, wenn vor der Kartensperrung durch Benutzung der PIN Bargeld von einem Geldautomaten abgehoben wurde. Zum einen ist man als Inhaber einer Bankkundenkarte zu besonderer Sorgfalt im Hinblick auf die PIN verpflichtet. Zum anderen kann ohne Fotonachweis am Geldautomaten jeder beliebige Dritte das Geld abgehoben haben. Der Bankkunde sollte daher nachweisen können, dass er nicht grob fahrlässig im Umgang mit der persönlichen Geheimnummer gehandelt hat.

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