Überweisung vom/zum Girokonto

Eine Überweisung im Zahlungsverkehr ist die Übertragung von Geld von einem bestimmten Konto bei einer Bank zu einem anderen Konto bei derselben oder einer anderen Bank. Zur Durchführung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag, von seinem Konto einen bestimmten Geldbetrag einem begünstigten Konto gutzuschreiben. Dieser Auftrag erfolgt immer mehr beleglos im Rahmen des Online-Banking oder durch Benutzung eines bereitgestellten Terminals des jeweiligen Kreditinstitutes.

Bei online getätigten Überweisungen erfolgt die Gutschrift seit dem 01.01.2012 am nächsten Banktag. Wenn die Überweisung in Papierform erfolgt, haben die Banken dafür zwei Tage Zeit. Im Rahmen der beleghaften Auftragserteilung stellt die Bank Überweisungsvordrucke zur Verfügung, auf denen häufig der Name, die Kontonummer und die Bankverbindung des Kontoinhabers bereits enthalten sind. Marktführer bei der beleghaften Auftragserteilung für Überweisungen ist eindeutig die Postbank. Durch die Verkürzung auf 2 Tage wird der "Wertstellungs-Gewinn" bei den Banken deutlich reduziert.

SEPA-Überweisungen im Euro-Raum
Mit SEPA (Single Euro Payment Area) wird im Bankwesen ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum bezeichnet. So sollen für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein. Durch SEPA ist der Zahlungsverkehr für Verbraucher europaweit komfortabler und günstiger geworden. Die SEPA umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Mit den gemeinsamen europäischen Verfahren können sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen in Euro einheitlich ausgeführt werden. Online getätige SEPA-Überweisungen werden innerhalb von einem Bankarbeitstag abgewickelt. Das heißt: Innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger das Geld auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Der Artikel Zahlungsverkehr mit SEPA und AGB beschreibt näher die rechtlichen Grundlagen und wesentlichen Änderungen für Überweisung und Lastschrift, die seit November 2009 gelten.

Durch SEPA ist eine Überweisung im vorgenannten europäischen Raum bis zum Betrag von 50.000 Euro wie eine Überweisung zu Inlandskonditionen abzurechnen und ist damit besonders kostengünstig. Eine derartige Auslandsüberweisung wird auch als EU-Standardüberweisung bezeichnet. Die wesentlichen Vorausetzungen hierfür sind: Überweisung bis maximal 50.000 Euro und in der Währung Euro sowie Angabe der IBAN (internationale Bank-Kontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code). Die IBAN und BIC des Empfängers sind auf dem Überweisungsformular ohne Leer- oder Trennzeichen einzutragen. Die IBAN und BIC für das eigene Konto kann man auf dem eigenen Kontoauszug ersehen. Es empfiehlt sich daher, auf den eigenen Rechnungsformularen auch diese Angaben aufzunehmen.

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Sichere Überweisungen statt Online-Betrug
Es gibt eine Vielzahl von Online-Betrugsmaschen. Die Tricks werden teilweise auch immer raffinierter. Internetnutzer sollten daher vor allem bei Bankgeschäften auf der Hut sein. 3 Wichtige Tricks und Betrugsmaschen im Zusammenhang mit Überweisungen werden nachstehend auf Basis einer Analyse der Postbank kurz dargestellt.

Um sich optimal vor derartigen Betrugsmaschen, Phishing-Mails, Trojaner & Co usw. zu schützen, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Zum Standard der Vorsichtsmaßnahmen bei Online-Bankgeschäften zählen insbesondere

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