Lastschrifteinzug vom Bankkonto

Die Lastschrift ist praktisch das Pendant zur Überweisung. Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungsverpflichteten, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger weist seine Bank an, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen bestimmten Betrag abzubuchen. Bei der Vornahme der Lastschrift ist zu unterscheiden zwischen dem Abbuchungsauftragsverfahren und dem Einzugsermächtigungsverfahren. Der Artikel Wesen und Unterschiede im Lastschriftverfahren beschreibt ausführlich diese beide Arten. Grundsatz: Als Privatmann sollte man nie einen Abbuchungsauftrag erteilen.

Das Paradebeispiel für Einzugsermächtigungen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, deren Betragshöhe nicht genau festeht, wie zum Bezahlung der Strom- oder Telefonrechnung. Hier bietet sich das Lastschriftverfahren an. Der Zahlungsempfänger, also der Gläubiger, veranlasst die Lastschrift bei Ihrer Bank. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie wie beim Dauerauftrag keine Termine zu beachten haben. Lediglich das Bankkonto sollte ein ausreichendes Guthaben aufweisen. Das europäische SEPA-Lastschriftverfahren wird Bankkunden das Einkaufen im Ausland spürbar erleichtern. Aber nicht nur die Zahlung beim Einkaufen wird erleichtert. So können dann zum Beispiel auch Zahlungen für Miete oder Strom für die Ferienwohnung auf Mallorca bequem vom deutschen Bankkonto per Lastschrift erfolgen.

Ist auf dem Bankkonto des Zahlungsverpflichteten kein ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein möglicher Dispositionskredit schon ausgeschöpft, kann die Bank die Lastschrift "mangels Deckung" verweigern und an den Zahlungsempfänger zurückgeben. In einem solchen Fall informiert die Bank den Zahlungsverpflichteten über die Nichteinlösung. Mit dieser Mitteilung soll sichergestellt werden, dass der "Schuldner" nicht hohe Nachteile aus einer verspäteten Zahlung – wie zum Beispiel Wegfall des Versicherungsschutzes beim Auto - erleidet.

Der mit einer Lastschrift belastete Bankkunde kann der Belastung des Kontos innerhalb bestimmter Fristen widersprechen. Beispiel: Gegenüber dem Zahlungsempfänger ist eine Einzugsermächtigung zwischenzeitlich widerrufen worden. Einwendungen gegen eine Belastung Ihres Kontos aus einer Einzugsermächtigung müssen Sie unverzüglich gegenüber Ihrer Bank erheben. Haben Sie eine Belastung nicht schon auf andere Weise – zum Beispiel auf Nachfrage Ihrer Bank – vor Erteilung des Rechnungsabschlusses genehmigt, müssen Sie Einwendungen gegen eine im Rechnungsabschluss enthaltene Belastungsbuchung innerhalb der Widerspruchsfrist nach Erhalt des Rechnungsabschlusses geltend gemacht machen. Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift ändern sich auch die Bedingungen. Der Artikel Wesen der Einzugsermächtigung geht im Detail auf die Geschäftsbedingungen und die rechtlichen Folgen ein.

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