Im Wege der Amtshilfe informierte die Staatsanwaltschaft die Steuerfahndung. Die Finanzpolizisten werteten die Kundenliste aus. Zum Schaden der Anleger kommt die Angst und der Spott.
Denn jeder Anleger - zumindest ab einer gewissen Größenordnung - muß mit Post vom Finanzamt rechnen. Wird dabei Schwarzgeld aufgedeckt, drohen satte Nachzahlungen und in manchen Fällen sogar Geldstrafen.
Anleger mit Schwarzgeld sind ohnehin im grauen Kapitalmarkt sehr willkommen, weil sie kaum zur Polizei gehen, um eine betrügerische Anlagevermittlung anzuzeigen.
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