Fremdgelder sind kein Eigenkapital: Bank pochte auf Nachweis von Eigenmitteln - Millionenkredit gekündigt

Eine Bauherrengemeinschaft - ein Ehepaar, das eine GmbH gebildet hatte - wollte sich bei einer Bank ein paar Millionen Mark für ein Bauvorhaben borgen. Die Bank machte die Auszahlung der ersten Darlehensrate davon abhängig, dass die Kreditnehmer etwa 358.200 EUR eigenes Kapital für das Projekt aufbrachten. Diese begannen mit den Bauarbeiten, besorgten sich bei einer anderen Bank ca. 153.400 EUR und bezahlten außerdem eine Bauhandwerkerrechnung von rund 314.450 EUR mit Fremdgeld. Das ließ die Bank jedoch nicht als Eigenkapital gelten und zahlte die erste Darlehensrate nicht aus. Daraufhin kündigte die Bauherrengemeinschaft den Kreditvertrag fristlos. Die Bank rechnete ab und verlangte für das geplatzte Geschäft eine Entschädigung von knapp 188.150 EUR. Die Bauherren zahlten, behielten sich aber die Rückforderung ausdrücklich vor.

Der Bundesgerichtshof befasste sich mit ihrer Rückzahlungsklage (XI ZR 72/00). Unter 'Eigenkapital' sei nur Geld aus dem eigenen Vermögen des Kreditnehmers zu verstehen, das dieser in das zu finanzierende Projekt einbringe und das dafür frei verfügbar sei. Fremdmittel seien für den Kreditgeber keine ausreichende Sicherheit, weil sie dem Zugriff Dritter ausgesetzt seien und ihre Nutzung weitere Kosten verursache. Die Aufnahme weiterer Kredite mindere die Erträge des Geschäftsvorhabens.

Zu Recht habe die Bank daher die anderen Darlehen nicht als Eigenkapital anerkannt und die Auszahlung der ersten Rate des Kredits verweigert. Unter diesen Umständen habe die Bauherrengemeinschaft den Kreditvertrag nicht kündigen dürfen. Deshalb müssten die Bauherren auch die Folgen des Vertragsbruchs tragen und der Bank den Vermögensschaden ersetzen, der ihr durch die Nichtabnahme des Darlehens entstanden sei.


Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 - XI ZR 72/00

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