Ein Steuerberater muss seinen Mandanten auch dann über die Frist zur Anfechtung eines Steuerbescheids informieren, wenn er die Klage für aussichtslos hält; die Belehrung ist erforderlich, um dem Mandanten eine eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97)
Eine Bank darf sich bei der Prüfung, ob ein Überweisungsauftrag echt oder gefälscht ist, auf das äußere Erscheinungsbild beschränken; allein die Verwendung des Überweisungsformulars einer anderen Bank ist noch kein Umstand, der Anlass zu einer telefonischen Nachfrage beim Bankkunden geben müsste. (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. September 1998 - 13 U 48/98)
Die Klausel im Kleingedruckten einer Bank, laut der die Bearbeitung der Pfändung eines Girokontos oder eines Sparguthabens rund 38 Euro kostet, ist unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligt. (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Dezember 1998 - 6 U 46/98)
Eine Stiftung, die laut Satzung bedürftige Kranke unterstützt und den Tierschutz fördert, verliert ihre Steuervergünstigung wegen Gemeinnützigkeit, wenn sie einen Teil ihrer Mittel politischen Parteien spendet; das gilt auch, wenn sie bei einem Überschuss von mehreren Millionen Euro nur 7.500 Euro an Parteien gespendet hat; auf die relative Höhe der Spende kommt es nicht an, weil die Stiftung mit einer solchen Spende ihren Charakter als "selbstlos tätige" Organisation verliert. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1997 - I R 156/94)
Aktien, die nicht an der Börse notiert werden, sind schwer verkäuflich, weil sie dann auch nicht an der Börse gehandelt werden können; ein Anlageberater, der solche Aktien vermittelt, muss auf diese Konsequenz hinweisen, sonst haftet er für den Schaden eines unerfahrenen Kunden, der sich aus der Unverkäuflichkeit der Aktien ergibt. (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97)
Für Umsätze, die ein Land- oder Forstwirt im Rahmen seines Betriebs tätigt, gelten teilweise niedrigere Umsatzsteuersätze als üblich; die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch einen Forstwirt gilt aber nicht als "im Rahmen des forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführter Umsatz" und ist nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1999 - V R 27/97)
Wer sich Wohnungseigentum anschafft, kann in den Genuß von Steuervergünstigungen kommen; das gilt aber nicht für Ferien- oder Wochenendwohnungen, weshalb eine Wohnung in einem Kurgebiet, die gemäß den Auflagen der Bauaufsichtsbehörde nicht dauernd bewohnt werden darf, nicht begünstigt ist. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. November 1998 - X R 110/95)
Kredite Vergleichen
Wird einem Gewerbetreibenden Geld gestohlen, kann der Verlust als steuermindernde Betriebsausgabe einzustufen sein, wenn das Geld eine Funktion für den Betrieb hatte; ist das Bargeld jedoch aus einer Geldkassette gestohlen worden, die in den Privaträumen des Geschäftsinhabers verwahrt wurde, gilt der Verlust nicht als "ausschließlich betrieblich veranlasst" und ist daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. März 1997 - XIV 521/95)
Wenn Journalisten beim Finanzamt Bewirtungs-Belege einreichen, um die Ausgaben als Werbekosten geltend zu machen, können sie die Angaben zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung nicht unter Berufung auf das Pressegeheimnis verweigern. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Januar 1998 - IV R 81/96)
Benützt ein Unbefugter eine Euroscheck-Karte zum Geldabheben mit Hilfe der richtigen Geheimnummer (PIN), lässt dies nicht automatisch den Schluß zu, dass ihm die PIN vom Karteninhaber (oder einem anderen berechtigten Benutzer) mitgeteilt wurde - was zur Folge haben würde, dass der Karteninhaber den Schaden von der Bank nicht ersetzt bekommt; es ist auch möglich, dass der unbefugte Benutzer die PIN auf andere Weise in Erfahrung gebracht hat. (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 1. September 1998 - 30 C 2119/97)