Ist der Beleg erst unterschrieben ...

Ein Urlauber in der Dominikanischen Republik mietete für einen Ausflug Motorräder und hinterlegte als Sicherheit einen unterschriebenen Blanko-Kreditkartenbeleg. Die Motorräder wurden gestohlen; den Wert der Fahrzeuge veranschlagte die Verleihfirma auf immerhin noch ca. 5.880 EUR. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, trug der Verleiher diesen Betrag in den leeren Beleg ein und reichte diesen beim Kreditkartenunternehmen ein. Gegen den ausdrücklichen Willen des Urlaubers überwies dessen Bank die Summe, obwohl der Betrag das Kreditlimit auf dem Bankkonto um rund 1.020 EUR überstieg.

Das Oberlandesgericht München fand das Vorgehen der Bank jedoch korrekt und wies die Klage des Urlaubers gegen das Kreditinstitut ab (5 U 6738/98). Denn bei Zahlungen mit der Kreditkarte gelte das Prinzip: "Ist der Beleg erst unterschrieben, kann der Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden". Mit der Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg erfolge die endgültige Verfügung über den Geldbetrag, sie sei daher auch als Weisung an die Bank anzusehen, den Betrag zu überweisen.

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 1999 - 5 U 6738/98

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