Es kam zum Rechtsstreit, den das Oberlandesgericht Koblenz zu Gunsten des Kreditinstituts entschied (8 U 1760/97). Wenn eine Bank Kredit vergebe, sei sie nicht verpflichtet, den Kreditnehmer über Risiken aufzuklären, die sich aus der von ihm geplanten Verwendung des Geldes ergeben könnten. Bei Steuer sparenden Erwerbermodellen müsse sich der Anleger selbst darüber informieren, ob die Kosten in angemessenem Verhältnis zum Wert der Immobilie stünden. Darauf dürfe sich die Bank verlassen, erst recht dann, wenn er sich auch noch von einem Finanzexperten beraten lasse.
Anders läge der Fall nur, wenn das Kreditinstitut selbst an Planung, Durchführung oder Vertrieb des Immobilienprojekts beteiligt gewesen wäre. Das sei aber nicht der Fall: Die Bank habe bei diesem Geschäft ausschließlich die Rolle der Kreditgeberin gespielt und vor dem Kunden keinerlei Wissensvorsprung gehabt (in Bezug auf finanzielle Risiken des Geschäfts oder Mängel des Kaufobjekts, die dem Kunden verborgen blieben).
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. Juni 1998 - 8 U 1760/97
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