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Anleihen: nachrangige besicherte Anleihen (Hybrid-Anleihen) - Grundlagen

Nachrangig besicherte Unternehmensbonds

Die so genannten Hybrid-Bonds gehören als Zwitter zwischen Aktie und Anleihe zu den hochverzinslichen Unternehmensbonds. Das griechische Wort "hybrid" steht für "gekreuzt" oder "vermischt". Und "vermischt" trifft bei Hybridanleihen zu. Es sind nachrangig besicherte Anleihen, die von der Konstruktion her - ähnlich wie Genussscheine - eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. Daher werden Anleger von Hybrid-Bonds erst nach allen anderen Gläubigern bei Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens befriedigt.

Insbesondere Kreditinstitute begeben derartig nachrangige Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten der emittierenden Bank nachgeordnet sind. Wird die Bank zahlungsunfähig, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr Geld. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit. Siehe hierzu den Artikel nachrangige Anleihen und der Zuordnung von Hybrid-Bonds zu Lower und Upper Tier 1-Anleihen. In Kürze: Mit der Ausgabe nachrangiger Anleihen können die Banken Eigenkapital - aufgeteilt nach Kernkapital (Tier 1) und Ergänzungskapital (Tier 2) - bilden, mit dem die Banken ihre Geschäftsrisiken unterlegen. Dabei werden die Kupons bei Upper-Tier-2-Papieren meist nachgezahlt, wenn es der Bank wieder besser geht.

Häufig sehen die Emissionsbedingungen einer Hybridanleihe vor, dass der Emittent nach etwa 7 bis 10 Jahren ein vorzeitiges Kündigungsrecht ausüben kann. Ob er diese Kündigung ausspricht, liegt allein im Ermessen des Unternehmens. Wenn der Kündigungstermin verstreicht, ohne dass der Emittent die Anleihe zurückzahlt, wird der Zinssatz neu festgelegt. Der neue Zinssatz setzt sich dann zum Beispiel aus dem Interbanken-Zinssatz Dreimonats-Euribor und einer – je nach Anleihe unterschiedlich hohen – Risikoprämie zusammen. Es setzt eine variable Verzinsung ein.

Das Zittern der Anleger um Hybrid-Anleihen

Harte Zeiten mussten und müssen ggf. teilweise noch Anleger durchstehen, die in Hybridanleihen insbesondere im Hinblick auf ihre Altersvorsorge investiert hatten. Beispiel: Commerzbank. Am 2. November 2009 gab die Commerzbank bekannt, dass sie für das Jahr 2009 einen Verlust erwartet. Folge: Das Hybridkapital und die Genussscheine werden nicht mit Zinszahlungen bedient. Da die Bundesregierung 16,4 Mrd. Euro als stille Einlage zur Verfügung gestellt hat, entfällt für das Jahr 2009 auch für diesen Betrag die Zinszahlung. Es wären übrigens beim vereinbarten Zinssatz von 9 Prozent rund 1,5 Mrd. Euro gewesen.

Denn bei den Hybrid-Bonds gilt die Besonderheit, dass im Gegensatz zu normalen Anleihen, die Zahlungen schon ausgesetzt werden (können), wenn das Unternehmen keinen Gewinn mehr erzielt. Außerdem kann die Rückzahlung der Anleihe in "schlechten Zeiten" beliebig hinausgezögert werden. Kein Wunder, dass in der Finanzkrise die Kurse derartiger Wertpapiere mancher Bank-Emittenten um zwei Drittel einbrachen.

An vielen Beispielen wird das Risiko der Anleger sehr gut in einem Artikel vom 27. August 2009 im Handelsblatt erläutert. Zitat: "Schmerzhaft erfahren mussten das bereits die Besitzer von Hybrid-Kapital der Dresdner Bank, der Hypo Real Estate und der maroden Mittelstandsbank IKB. Zu den hybriden Anleihen, die nicht zum ersten Kündigungstermin getilgt wurden, zählen zum Beispiel Euro-Papiere der belgischen KBC und der niederländischen Fortis Bank. [...] Vorbeugend freiwillig haben unter anderem schon die britischen Hypothekenbanken Northern Rock und Bradford & Bingley angekündigt, Zinszahlungen auszusetzen. Die Ratingagentur Fitch sieht die Gefahr von Kupon-Stundungen bei der Royal Bank of Scotland, den Banken ING, ABN Amro, Fortis und Dexia. Deshalb stufte die Ratingagentur die Bonitätsnoten der hybriden Anleihen dieser Finanzinstitute zuletzt noch deutlicher herab und sieht sie jetzt als hochspekulative Investition. Im Gegensatz dazu stehen Banken mit soliden Kreditprofilen, bei denen auch in den kommenden Jahren Zahlungsausfälle eher unwahrscheinlich sind. Dröse von der DZ Bank zählt dazu zum Beispiel Bonds von BNP Paribas, Société Générale, Deutscher Bank und der spanischen BBVA."

Fazit: Hybridanleihen sind zumeist nachrangige Bankanleihen. Sie wenden sich in erster Linie an institutionelle Anleger. Es besteht kein Gläubigerschutz und kein fester Rückzahlungstermin. Der Emittent legt die Kündigungsmodalitäten fest. Die Rendite ist naturgemäß höher als bei anderen Anleihen. Wer als Anleger bereit ist, ein solches Risiko einzugehen, muss die Anleihebedingungen genau studieren. Dem mutigen Investor winken deutlich höhere Zinserträge.

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