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Geldanlage: Investmentfonds - allgemeine Grundlagen

Kapitalanlagegesellschaft - Sondervermögen

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagegesellschaft das Kapital der Anleger, um es in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Immobilien, stillen Beteiligungen) anzulegen.

Das Grundprinzip eines Investmentfonds ist einfach: Viele Anleger legen ihr Geld in einen Topf, aus dem der Fonds dann seinerseits Anlagen tätigt. Die Gelder der Anleger werden als Sondervermögen bezeichnet und die Verwaltung dieses Kapitals unterliegt der staatlichen Aufsicht.

Ein Investmentfonds (bzw. Sondervermögen) ist mithin die Bezeichnung für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür angeschafften Vermögenswerte. Investmentanteilscheine (Investmentzertifikate) sind nach deutschem Recht Wertpapiere, die Anteile an einem Investmentfonds verbriefen. Die Beteiligung an einem Investmentfonds ist eine Beteiligung an einem professionell gemanagten Kapitalanlage-Depot.

Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen wird der Anleger am Fondsvermögen beteiligt. Sein Anteil am Vermögen des Investmentfonds ist abhängig von der Anzahl seiner Anteilscheine. Der Anleger ist mithin zu einen gewissen Prozentsatz am Vermögen beteiligt. Ermittlung: Wert des gesamten Fondsvermögens (Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile.

Das bei einer deutschen Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingezahlte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden - wie dargelegt - ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Durch diese strikte Trennung werden die Gelder der Anlager weitgehend vor Verlust geschützt. Gläubiger der Fondsgesellschaft können somit nicht auf das Sondervermögen zugreifen.

Die Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) verwaltet das Sondervermögen im Auftrag der Anlegergemeinschaft. Diese hat keinen Einfluss auf das Anlageverhalten der Kapitalanlagegesellschaft. Die Anteilsinhaber können lediglich ihre Anteile am Fondsondervermögen zum aktuell gültigen Rücknahmepreis zurückgeben. Die einzelnen Wertpapiere im Sondervermögen werden von einer Depotbank verwahrt, die dafür Depotgebühren in Rechnung stellt.

Die Depotbank führt das Konto mit Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile und ermittelt börsentäglich den Rücknahmepreis. Sie überwacht auch die Einhaltung der Anlagegrundsätze des Fonds. Die Depotbank selbst unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Sowohl aktive Investmentfonds als auch Exchange Traded Funds stellen also anlegergeschütztes Sondervermögen dar. Spätestens seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers ist den meisten Zertifikate-Inhabern bewusst geworden, dass es einen eklatanten Unterschied zwischen Zertifikate und Anteilen an einem Investmentfonds gibt. Zertifikate sind rechtlich Schuldverschreibungen mit Emittentenrisiko, während Fondsanteile Sondervermögen darstellen.

Ausländische Investmentgesellschaften können rechtlich wie deutsche Investmentgesellschaften organisiert sein. Sie können aber auch als eine Aktiengesellschaft den Anleger durch Aktien und nicht durch Ausgabe von Investmentanteilscheinen beteiligen. Der Anleger erhält dann kein Eigentum und ist auch nicht direkt an den Erträgen dieser Vermögensgegenstände beteiligt. Der Anleger ist dann Aktionär.

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