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Ein in Deutschland zugelassener Investmentfonds unterliegt der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen. So wird kontrolliert, ob das Kapital der Anleger wirklich breit gestreut wird. Beispiel: Keine Aktie darf einen höheren Anteil als 10% am Depot haben. Das Geld der Anleger und die dafür erworbenen Wertpapiere werden von einer Depotbank verwahrt. Somit haben Gläubiger keinen Zugriff auf das Geld der Anleger, was wichtig ist, falls die Fondsgesellschaft einmal in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Cost-Average-Effekt
Der Anleger soll bei einem Fondssparplan vom Cost-Average-Effekt profitieren. Hierbei zahlt der Anleger regelmäßig einen festen Betrag in einen Fonds ein. Durch die gleichmäßigen Einzahlungen werden dem Anleger
bei niedrigen Kursen mehr Fondsanteile gutgeschrieben und bei hohen Kursen entsprechend weniger. So zahlt der Kapitalanleger für den Erwerb der Fondsanteile durchschnittlich einen niedrigeren Preis, als wenn er
regelmäßig eine feste Anzahl von Anteilen gekauft hätte. Mit einem Fondssparplan lassen sich die für Aktienfonds typischen Wertschwankungen besser vermeiden.
Wer bereit ist, monatlich einen höheren Betrag für das Fondssparen einzusetzen, kann den Anlagebetrag auf 2 Fonds verteilen, um zum Beispiel eine zusätzliche Risikostreuung zu erreichen. Hierbei bietet sich dann eine Geldanlage in Investmentfonds mit verschiedenen Anlagezielen an.
Für die Geldanlage in einem Fondssparplan eignen sich insbesondere breit anlegende internationale Aktienfonds. Branchenfonds oder Themenfonds sollten von unerfahrenen Kapitalanlegern eher gemieden werden. Eine Beimischung von Rentenfonds vermindert eher die Renditechance, gibt aber auch eine zusätzliche Sicherheit. Grundsätzlich eignet sich das Investmentfondssparen nur für langfristige Zwecke. Als Faustregel sollte der Anlagezeitraum mindestens 5 Jahre umfassen. Ein längerer Zeitraum ist aber besser.
Abgeltungsteuer "vergräzt" Fondssparer
Im Gegensatz zur einmaligen Anlage in Aktien und Fondsanteile vor dem 31.12.2008 besteht kein Vertrauensschutz für laufende Fondssparpläne. Wer bisher darauf vertraut hat, dass auch in Zukunft das Sparen mittels Aktienfondssparplan steuerfrei bleibt, sieht sich jetzt mit der Abgeltungsteuer ab 2009 konfrontiert.
Fazit:
Einige Fondssparer werden daher im Hinblick auf ihre Altersvorsorge auch Alternativen wie Private Rentenversicherung - ggf. auch als fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht - in Erwägung ziehen. Steuerlich interessant ist zum Beispiel das "Wrapping" über eine Fondsversicherung.
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