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Bankgeschäfte: Anlegerschutz / Bankhaftung / Bankrecht     bei Finanztip.de

Bank muss auf Provisionsregelung hinweisen

Empfiehlt eine Bank ihren Kunden Kapitalanlagen, für deren Verkauf sie Provision ("verdeckte Rückvergütungen") erhält, muss das Kreditinstitut von sich aus über diesen Umstand aufklären.

Nur so können die Kunden beurteilen, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

Urteil des BGH vom 19.12.2006
XI ZR 56/05
BGHR 2007, 406

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