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Falschberatung bei vager Steuerersparnis
Eine Bank, die steuersparende Fondsbeteiligungen anbietet, muss ihre Kunden ungefragt darauf hinweisen, wenn hinsichtlich der konkreten Beteiligungsform noch keine Steuerpraxis besteht und lediglich eine unverbindliche Auskunft des Finanzamts über die Steuerwirksamkeit vorliegt. Bleibt die zugesicherte Steuerersparnis aus, macht sich die Bank gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig.
Urteil des OLG Koblenz vom 16.11.2006 - 6 U 150/06
Pressemitteilung des OLG Koblenz