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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits im September 2002 der American Investment & Finance Corp. und der AIF Bank & Trust Ltd. das Betreiben des Finanzkommissions- und des Depotgeschäfts in Deutschland. Die BaFin hatte auch bereits mit Bescheid vom 15.05.2002 Herrn Dr. Hering, firmierend als SWD Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering, die Erlaubnis zur Anlage- und Abschlussvermittlung mit der Begründung entzogen, dass nach Prospektangaben die Gelder der Anleger in US-amerikanischen Aktien investiert würden und die tatsächliche Anlage der Gelder der BaFin nicht nachgewiesen worden ist.
Gegen die Verantwortlichen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue. Nach Angaben der Staatanwaltschaft Dresden sind bis zu 7000 Anleger betroffen und die Ermittlungen haben ergeben, dass im Jahre 1998 bis Anfang 2003 durch Vermittler mehr als 10.000 Anleger geworben wurden, die Kapital von ca. 70 bis 80 Millionen US$ für eine vermeintliche Anlage in US-Standardaktien zur Verfügung gestellt haben und dass ein erheblicher Teil der Gelder, nicht wie zugesichert, angelegt wurde.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mehrere geschädigte Anleger und hat für einige Anleger auch bereits zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung zivilrechtliche Arrestverfahren eingeleitet. Das Landgericht Potsdam hat auch bereits zugunsten eines Geschädigten einen Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss erlassen und hat einen Anspruch aus unerlaubter Handlung als glaubhaft gemacht angesehen.
Anleger müssen insbesondere auch beachten, dass sie aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, auch wenn Vermögenswerte seitens der Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmt worden sind, keine Schadenswiedergutmachung seitens der Ermittlungsbehörden erwarten können, sondern jeder Geschädigte versuchen muss, seine Ansprüche über den Zivilrechtsweg durchzusetzen.
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