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So wie es aussieht, erfolgt aber keine Verzinsung der eingefrorenen Beträge. Ein langer Zeitraum mit Angst um den Verlust der Einlagen bei der Kaupthing Bank geht damit zu Ende. Vermutlich hatte nicht jeder Bankkunde der Kaupthing Bank soviel Zeit, um auf die Erstattung zu warten und musste zwischenzeitig wegen fehlender Liquidität starke Einbußen hinnehmen.
Zum Sachverhalt:
Die Kaupthing-Bank hatte in den vergangenen Jahren stark expandiert und mit hohen Fest- und Tagesgeldzinsen aggressiv um Kunden geworben. Auch in den Tagesgeldvergleichen bei Finanztip.de gehörte die Kaupthing-Bank zu den Spitzenreitern, sofern der Nutzer beim aktuellen Tagesgeldvergleich das Kriterium "Angebote mit begrenzter Anlagesicherheit" bzw. "Deutsche Einlagensicherung" deaktivierte. Das Beispiel "Kaupthing-Bank und hohe Zinsen" macht deutlich, wie wichtig es ist, nicht schnell auf irgendwelche Tagesgeld-Hitlisten zu schauen, sondern der Einlagensicherheit Vorrang einzuräumen.
Am 30. Oktober 2008 hatte die isländische Finanzaufsichtsbehörde offiziell den Entschädigungsfall festgestellt. Damit wurde zugleich gesagt, dass die Kauphting Bank Island (Muttergesellschaft der deutschen Banktochter) nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Anleger können ab diesem Zeitpunkt ihre Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen. Hierfür haben die Anleger bis zu zwei Monate Zeit.
Am 9. Oktober 2008 hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) die deutsche Niederlassung der isländischen Bank Kaupthing geschlossen. Folge: Die Kaupthing-Bank konnte keinerlei Zahlungen mehr tätigen oder entgegennehmen. Damit sollten die dort verbliebenen Vermögenswerte gesichert werden. Am Tag zuvor hatte die isländische Muttergesellschaft bereits den Zugriff auf die Online-Konten der Bank in Deutschland gesperrt. Die Kaupthing-Bank hat danach die deutsche Niederlassung kurzfristig komplett aufgelöst.
Was konnten Kaupthing-Sparer tun?
Zunächst mussten die Sparer abwarten, ob und wann die isländische Bankaufsicht den Entschädigungsfall förmlich feststellt. Dies war dann endlich geschehen, so dass ein Entschädigungsverfahren eingeleitet werden konnte. Die deutschen Kunden der Kaupthing-Bank mussten sich beim isländischen Einlagensicherungsfonds melden, um ihre getätigten Einlagen zurück zufordern. Die Kaupthing-Anleger mussten selber agieren. Die isländische Bankaufsicht ist und war nicht verpflichtet, deutsche Kunden von der Feststellung des Entschädigungsfalls zu unterrichten. Ein Warten auf eine mögliche Information durch die isländische Bankaufsicht war daher auch nicht angebracht.
Auf der Website wurden zum "Icelandic Deposit Guarantee Scheme" Informationen in englischer Sprache gegeben. Der Download von Antragsformularen ist unter dem Text "How do I file a claim with the Depositors and Investors' Guarantee Fund" möglich. Deep-Link zum Word-Dokument.
Die Verbraucherzentrale hatte eine Datei mit FAQ zur Kaupthing-Edge-Bank zum Download bereitgestellt. Diese PDF-Datei enthält Antworten auf häufige Fragen der Verbraucher zur Kaupthing-Edge-Bank.
Die Hilfe der EU-Staaten
Die Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) gewährten Island einen Kredit. Als Bedingung für diese Hilfe galt, dass Island Garantien für die Einlagen ausländischer Bankkunden übernimmt. Damit hatten sich die Chancen der Sparer, ihr Geld zurück zu bekommen, deutlich erhöht. Wegen der Neuwahlen in Island sollte dann im Mai 2009 nach der Wahl mit der Auszahlung begonnen werden. Äußerungen der isländischen Regierung zu einer möglichen Nichtzahlung wegen der Belastung für die Bürger Islands sind nicht gerade vertrauensbildend.
Es war nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung für eventuell nicht zurückgezahlte Einlagen eigenes Geld außerhalb der Darlehensgewährung bereit stellt. Die "politisch belastbare" Garantie für die Ersparnisse der deutschen Bankkunden, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundesfinanzminister Steinbrück erklärt hatten, gilt nicht für die Kaupthing-Bank, weil das Institut nicht Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds ist. Dies ist konsequent und würde auch sonst zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.
Zur rechtlichen Situation
Im Fall der Bankpleite greift die isländische Einlagensicherung, wonach die Kaupthing-Einlagen bis 20.887 Euro zu 100 Prozent abgesichert sind. Darüber hinaus hat Island auch eine "unverbindliche" Staatsgarantie abgegeben. Es kann auch sein, dass die Summe der Einlagensicherung freiwillig erhöht wird. Island bemüht sich um Kredite und versucht, Teile der Banken zu verkaufen, so dass auch Hoffnung besteht, über Kredite und Verkaufserlöse alle Einlagen zurückzahlen zu können.
Mehr als 30.000 Deutsche waren von der Bankpleite betroffen und Einlagen von mehr als 300 Millionen Euro drohten verloren zu gehen. Die Kaupthing-Bank war nicht Mitglied des deutschen Bankenverbandes und nimmt deswegen auch nicht am deutschen Einlagensicherungsfonds teil. Die Kaupthing-Bank konnte aufgrund der isländischen Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in der gesamten EU ohne gesonderte Zulassung ihre Geschäfte anbieten. Auf der Website des Bankenverbandes besteht die Möglichkeit, die Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken. So haben Sparer und Anleger eine weitere Prüfmöglichkeit, wo ihre Anlagen als sicher gelten.
Im Internet hatten mehrere Anwaltskanzleien um betroffene Kaupthing-Sparer geworben. Ob der schnelle Weg zum Anwalt wirklich erforderlich war, hatte der Anleger selbst zu entscheiden. Solange kein förmlicher Entschädigungsfall festgestellt worden war, konnte auch der Anwalt nichts machen. Wie es scheint, hat auch die Einschaltung eines Anwalts nichts gebracht. Ein eventueller Vermögensverlust ist steuerlich nicht absetzbar, weil es sich um einen Verlust der Substanz und nicht um Kosten bei der Erzielung von Erträgen handelt.
Sonderfall Parex Bank
Die lettische Parex Banka ist Anfang November 2008 teilverstaatlicht worden. Mit dieser staatlichen Hilfsaktion hat die lettische Regierung den sonst erwarteten Zusammenbruch der Bank verhindert. Die Bank ist in Deutschland mit Niederlassungen (keine echten Tochtergesellschaften) unter den Namen "Parex Bank" vertreten. Diese Niederlassungen werden nicht von der Bafin kontrolliert. Die Einlagen sind aber gut abgesichert. Zunächst würde - im Falle einer Insolvenz - die lettische Einlagensicherung (bis zu 50.000 Euro) greifen.
Für die darüber hinausgehenden Summen haftet der Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken subsidiär. Die Parex Bank ist freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Subsidiär bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz zunächst die gesetzliche Einlagensicheung des ausländischen Staates greifen würde. Für die ersten 50.000 Euro müssten sich - auch bestätigt durch andere Presseberichte - in einem solchen Fall die Sparer auschließlich an die Einlagensicherung des ausländischen Staates halten.
Grundsätzlich gilt die Einlagensicherung des Staates, in dem die betreffende Bank die Bankerlaubnis gewährt wurde. So sind Banken in der Niederlande oder in anderen Ländern gegründet worden und betreiben Bankgeschäfte in Deutschland. So hat die indische ICICI Bank ihre Bankerlaubnis in Großbritannien erhalten. Danach gilt zunächst die Einlagensicherung des Bankerlaubnisstaates.
Fazit: Knapp 9 Monate mussten die Kaupthing-Sparer um ihr Geld zittern. Allgemein ist den Sparern und Geldanlegern wieder klar gemacht worden, dass sich Rendite und Sicherheit in der Regel immer konträr verhalten. Dafür sorgt schon der Markt. Wer Spargelder sicher anlegen will, sollte sich daher im Zweifel mit einer etwas geringeren Rendite zufrieden geben. Ein Blick auf die aktuellen Tagesgeldkonditionen ist immer hilfreich.
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