Das Landgericht Bremen hatte die Klage der Sparkasse in Bremen auf Zahlung von € 290.754,49 mit bisher unveröffentlichtem Urteil vom 18.12.2003 (2 O 1673/02) abgewiesen. Auf die Widerklage des beklagten Anlegers wurde die Sparkasse in Bremen von dem LG Bremen zur Zahlung eines Schadensersatzes von € 176.395,70 verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat mit Urteil vom 26.05.2004 (1 U 5/04) das Urteil des Landgerichts Bremen bestätigt.
Über die frühere Geschäftspraxis der Sparkasse in Bremen, hohe Kredite für Aktienspekulationen auszureichen, wurde Mitte 2002 in der Presse (z.B. in Focus 34/ 2002 "Aktien im Bordell") ausführlich berichtet. Aufgrund der Provisions- und Zinseinnahmen war dieses „Geschäftsmodell" für die Sparkasse in Bremen lukrativ, für viele Anleger endete dieses Geschäftsmodell hingegen katastrophal. Die auf Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisierte Berliner Kanzlei Kälberer & Kleifeld und mehrere Bremer Anwälte führen in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Klagen gegen die Sparkasse in Bremen. Damit wurde erstmals - soweit bekannt - in der II. Instanz die Sparkasse in Bremen wegen der damaligen Vorgänge zu Schadensersatz verurteilt.
Die Sparkasse in Bremen bestritt in den meisten dieser Prozesse, dass der ehemalige Mitarbeiter
als Vermögensverwalter tätig gewesen ist. Im entschiedenen Fall hat das Gericht eine
Vermögensverwaltung bejaht. Damit war die Sparkasse in Bremen verpflichtet, die Zusage
ihres Mitarbeiters einzuhalten, dass das eingesetzte Kapital erhalten bleiben würde. Der
Beklagte, ein 67jähriger Rentner, hatte der Sparkasse in Bremen seine Altersreserve zur
Vermögensverwaltung überlassen. Mit der Altersreserve wurden nicht nur spekulative Aktien
gekauft, sondern die Risiken wurden durch ein Wertpapierkredit in Höhe von ca.
€ 300.000,00 erhöht.
Berlin /Bremen, 16.07.2004
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