Das Amtsgericht Frankfurt ließ den Einwand des Bankkunden nicht gelten, er sei von Freunden zu einer Urlaubsreise eingeladen gewesen, die alle wesentlichen Ausgaben für ihn getätigt hätten und er habe deshalb den Kartenverlust nicht bemerkt. Er hätte sich trotzdem regelmäßig über den Verbleib seiner Karte vergewissern müssen.
Urteil des AG Frankfurt/Main - 31 C 1760/04-83
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