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Unzulässige Kreditkündigung

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Bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditkunden ist die Bank grundsätzlich zur fristlosen Kündigung des bestehenden Kredits berechtigt. Eine derartige Kündigung ist jedoch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig, wenn zwar eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden eingetreten ist, der Kunde aber trotz dieser Umstände die vereinbarten Kreditraten weiter pünktlich zahlt und der Bank hinsichtlich ihrer Forderungen ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Urteil des KG Berlin vom 29.08.2005
16 U 113/03
KGR Berlin 2005, 919

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