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Kreditvertrag vor Unterschrift durchlesen
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Ein Kreditnehmer kann sich dann nicht auf eine etwaige Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Kreditinstitut berufen, wenn er den Kreditvertrag unterschrieben hat, ohne diesen und die dazu gehörigen Anlagen gelesen zu haben.
Urteil des OLG München vom 30.03.2006
19 U 5450/05
OLGR München 2006, 393